ZPO 261 ff. – Vorsorgliche Massnahme
Im Falle eines formell korrekten Abrufs einer Bankgarantie muss für die Aussprechung eines Zahlungsverbots ein auch für die Bank erkennbarer offensichtlicher Rechtsmissbrauch der abrufenden Partei glaubhaft gemacht werden (Bestätigung der Rechtsprechung).
Quelle
Einzelgericht des Handelsgerichts
Urteil vom 05.09.2014
HE140313
(ZR 114 (2015) Nr. 44 S. 180 ff.)