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Immaterialgüterrecht Schweiz

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Vernehmlassung zu Modernisierungsvorhaben

Datum:
28.02.2017
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Immaterialgüterrecht Schweiz
Stichworte:
Teilrevisionsvorhaben, Urheberrechtsgesetz (URG), Vernehmlassung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Teilrevision URG

Der Bundesrat hat am 02.12.2016 vom Ergebnis der Vernehmlassung über die Teilrevision des Urheberrechtsgesetzes (URG) Kenntnis genommen.

Vernehmlassungsergebnis

Das Ergebnis der Vernehmlassung zeigt, dass eine Modernisierung des Urheberrechtes grundsätzlich begrüsst wird. Die Vorstellungen über den einzuschlagenden Weg gehen indessen stark auseinander:

  • Befürwortung
    • Genehmigung internationaler Abkommen zum besseren Schutz der Schauspieler und für einen verbesserten Zugang von Menschen mit Sehbehinderungen.
  • Auseinandergehende Vorstellungen über die Stossrichtungen der URG-Revision
    • Selbst in den Punkten, in denen sich die Vernehmlassungsvorlage eng an die Empfehlungen Arbeitsgruppe zum Urheberrecht (AGUR12) anlehnt, in der Kulturschaffende, Produzenten, Nutzer und Konsumenten vertreten waren, gehen die Revisionsansichten auseinander
  • 1200 Stellungnahmen in 8000 Textseiten
    • Die Vernehmlassungsteilnehmer haben in rund 1200 Stellungnahmen mit einem Textvolumen von rund 8000 Seiten zahlreiche weitere Anpassungen vorgeschlagen
    • Diese aussergewöhnlich hohe Anzahl Stellungnahmen zeigt, dass es sich um ein anspruchsvolles Teilrevisionsprojekt handelt, welches denn auch zahlreiche Interessen- und Interessenten-Kreise betrifft.

Ziel einer breiteren Akzeptanz

Das EJPD hat bereits Abklärungen in die Wege geleitet, mit dem Ziel, eine breitere Akzeptanz der Vorlage zu erreichen:

  • Reaktivierung der Arbeitsgruppe AGUR12
    • mit den betroffenen
      • Verbänden
      • wesentlichen Interessengruppen
  • Tagungsleitung
    • Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) und unter
  • Einbeziehung
    • Zur breiteren Abstützung werden miteinbezogen
      • Internet Service Provider
      • Bundesamtes für Justiz (EJPD)

Die Erkenntnisse aus diesen Gesprächen und das Vernehmlassungsergebnis sollen dann in den Entscheid des Bundesrates über das weitere Vorgehen einfliessen.

EJPD-Vorgehensvorschlag im Sommer 2017

Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) geht nun an die Abklärungen und wird dem Bundesrat bis im Sommer 2017 den Vorgehensvorschlag unterbreiten.

Quelle

Medienmitteilung des EJPD vom 02.12.2016

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