Alkoholeinfluss am Steuer
Das Fahren unter Alkoholeinfluss kann je nach Art und Mass der Widerhandlung zu verschiedenen Rechtsfolgen führen:
Widerhandlung | Promillegrenze | Rechtsfolge |
Verbot, unter Alkoholeinfluss zu fahren (Null-Promillegrenze), nicht eingehalten bei mehr als 0.1 ‰ (Sonderregelung für bestimmte Gruppen) | 0.1 ‰ |
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Angetrunkenheit von 0.5 ‰ bis 0.79 ‰ | 0.5 ‰ |
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Angetrunkenheit von 0.8 ‰ und mehr | 0.8 ‰ |
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Angetrunkenheit von 1.6 ‰ oder mehr | 1.6 ‰ |
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Die oben aufgeführten Rechtsfolgen gelten nur für Ersttäter. Beim wiederholten Fahren in angetrunkenem Zustand werden die Strafen verschärft.
Führer von motorlosen Fahrzeugen oder E-Bikes dürfen ebenfalls nicht in angetrunkenem Zustand fahren. Dies kann zu einer Busse oder je nach Wohnsitzkanton zu einem einmonatigen Radfahrverbot führen.