LAWNEWS

Verkehrsrecht

QR Code

Folgen des Fahrens in angetrunkenem Zustand

Datum:
13.03.2017
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Verkehrsrecht
Stichworte:
Fahren in angetrunkenem Zustand
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Alkoholeinfluss am Steuer

Das Fahren unter Alkoholeinfluss kann je nach Art und Mass der Widerhandlung zu verschiedenen Rechtsfolgen führen:

Widerhandlung Promillegrenze Rechtsfolge
Verbot, unter Alkoholeinfluss zu fahren (Null-Promillegrenze), nicht eingehalten bei mehr als 0.1 ‰ (Sonderregelung für bestimmte Gruppen) 0.1 ‰
  • Verhinderung der Weiterfahrt
  • Busse und Verwarnung
  • Neulenkende: Verlängerung der Probezeit um ein Jahr
Angetrunkenheit von 0.5 ‰ bis 0.79 ‰ 0.5 ‰
  • Verhinderung der Weiterfahrt
  • Busse und Verwarnung
Angetrunkenheit von 0.8 ‰ und mehr 0.8 ‰
  • sofortige Abnahme des Führer- oder Lernfahrausweises für mind. drei Monate
  • Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe
Angetrunkenheit von 1.6 ‰ oder mehr 1.6 ‰
  • Fahreignungsuntersuchung
  • Fahreignung nicht gegeben: Führerausweisentzug für unbestimmte Dauer

Die oben aufgeführten Rechtsfolgen gelten nur für Ersttäter. Beim wiederholten Fahren in angetrunkenem Zustand werden die Strafen verschärft.

Führer von motorlosen Fahrzeugen oder E-Bikes dürfen ebenfalls nicht in angetrunkenem Zustand fahren. Dies kann zu einer Busse oder je nach Wohnsitzkanton zu einem einmonatigen Radfahrverbot führen.

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.