„Eine einmalige Möglichkeit“
Seit 2010 haben in der Schweiz die Steuerpflichtigen die einmalige Möglichkeit, mittels einer Selbstanzeige ohne die Folgen einer Strafsteuer das nicht deklarierte Einkommen und Vermögen nachträglich den Steuerbehörden mitzuteilen und zu versteuern.
Die Voraussetzungen einer solchen straflosen Selbstanzeige sind:
- Freiwillige Selbstanzeige des Steuerpflichtigen
- Erstmalige Selbstanzeige des Steuerpflichtigen
- Steuerhinterziehung darf den Steuerbehörden nicht bereits bekannt sein
- Kooperation des Steuerpflichtigen mit den Steuerbehörden bei der Nachsteuer-Festsetzung
- Ernsthaftes Bemühen des Steuerpflichtigen bei der Bezahlung der dadurch entstehenden Nachsteuer.
Ganz wichtig ist, dass der sich selbst anzeigende Steuerpflichtige bei der Selbstanzeige keine Fehler macht. Er sollte die Nachdeklarationsdaten und die dazugehörigen Belege vollständig einreichen, so, dass die Steuerbehörden ohne weiteres verfügen können. Wird eine Deklarationsergänzung erforderlich, greift die Steueramnestie nicht!
Quelle
LawMedia-Redaktions-Team
Weiterführende Informationen
- Steuern – Erheblich mehr Selbstanzeigen
- Steueramnestie | steuer-hinterziehung.ch
- Straflose Selbstanzeige und vereinfachte Erben-Nachbesteuerung | efd.admin.ch
- Merkblatt des kantonalen Steueramtes zur straflosen Selbstanzeige und zur Vereinfachung der Nachbesteuerung in Erbfällen | steueramt.zh.ch