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Brauchen Kinder und Erwachsene in schwierigen persönlichen Situationen Schutz oder Beistand, können nahestehende Personen eine wichtige Rolle einnehmen.
Der Bundesrat will deshalb folgendes prüfen lassen:
- Verbesserung des Einbezugs nahestehender Personen im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht
- Konkretere Regelung des Vorgehens bei Gefährdungsmeldungen
Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) ist beauftragt, diese Arbeiten zusammen mit den Kantonen, Fachleuten aus der Praxis und den betroffenen Kreisen durchzuführen.
Quelle
Medienmitteilung des Bundesrates vom 29.03.2017
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