LAWNEWS

Kindsrecht / Kindes- und Erwachsenenschutzrecht

QR Code

Erwachsenenschutz: Einheitlichere Anwendung des Bundesrechts

Datum:
30.09.2019
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Kindsrecht
Stichworte:
Erwachsenenschutz, Erwachsenenschutzrecht, Vernehmlassung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Vernehmlassung bis 17.01.2019

Der Bundesrat möchte die einheitliche Anwendung von Bundesrecht im Bereich des Erwachsenenschutzrechts verbessern:

  • Erlass einer Verordnung zur Auskunftspflicht über Schutzmassnahmen durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)
    • Die Verordnung bestimmt, unter welchen Voraussetzungen jemand Auskunft über allfällige Massnahmen des Erwachsenenschutzes oder einen wirksamen Vorsorgeauftrag erhalten kann und welche Wirkung dies auf die Handlungsfähigkeit der betroffenen Person hat
      • Auskunftsgesuch-Einreichung an die zuständige Behörde
        • Schriftlich
        • elektronisch
        • persönlich
      • Verschwiegenheitspflicht der KESB
        • Die Auskunft der KESB darf zur Gewährleistung eines sicheren Rechtsverkehrs nur so weit wie notwendig gehen
        • Bekanntgabe des Behörden-Entscheids nur, wenn dieser vollstreckbar und die Handlungsfähigkeit hinsichtlich des im Gesuch genannten Rechtsgeschäftes einschränkt ist
  • Revision der Bestimmungen über die Anlage und Aufbewahrung des Vermögens von verbeiständeten Personen
    • Einheitlichere Vermögensverwaltung bei Personen mit Schutzmassnahmen
      • Revision der Verordnungs-Bestimmungen über die Anlage und Aufbewahrung des Vermögens von Personen mit einem Beistand
        • Anleitungsfunktion
        • anwendbarer Sorgfaltsmassstab
      • Totalrevision der Verordnung über die Vermögensverwaltung bringt kleinere und grössere materielle Anpassungen, deren Notwendigkeit seit Inkrafttreten der Verordnung entstanden sind
        • Sichere Anlage der Vermögenswerte der betroffenen Person
        • Berücksichtigung der gesamten persönlichen Verhältnisse der betroffenen Person beim Anlageentscheid.

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27.09.2019 die Vernehmlassung zu den entsprechenden Vorlagen eröffnet. Vernehmlassungsdauer: bis 17.01.2020.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.