Verteidigerwechsel angebracht
Vertreten Anwälte einer Bürogemeinschaft als amtliche Verteidiger je Klienten mit gegensätzlichen Interessen, kann dies eine wirksame Verteidigung beeinträchtigen.
Das Bundesgericht erachtete im konkreten Fall, wo ein amtlicher Verteidiger eines Drogendelinquenten mit einer Berufskollegin eine Bürogemeinschaft eingegangen ist, die früher Verteidigerin eines Mitangeschuldigten war, einen Verteidigerwechsel als angebracht.
Quelle
BGE 1B_259/2016 vom 11.01.2017
Weiterführende Informationen
- BGer 1B_259/2016 vom 11.01.2017 | servat.unibe.ch
- Aktuelle Entwicklungen im Anwaltsrecht | anwaltsverband-ag.ch