LAWNEWS

Eherecht / Eheschliessung / Ehe

QR Code

Ehegattenunterhalt: Böswillige Verminderung des Einkommens

Datum:
03.08.2017
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Eherecht / Eheschliessung / Ehe
Stichworte:
Ehescheidung, Rechtsmissbrauch, Unterhaltsbeiträge
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Praxisänderung

Gibt der Ehemann als Unterhaltsschuldner seine Arbeitsstelle zur Schädigung seiner Ehefrau auf und vermindert so auf böswillige Art sein Einkommen, ist eine Reduktion der Unterhaltsbeiträge selbst dann ausgeschlossen, wenn der Verdienstausfall nicht rückgängig gemacht werden kann.

Der Mann handelte böswillig und rechtsmissbräuchlich, was eine Abänderung des Unterhaltsbeitrages ausschloss.

Das Bundesgericht hiess die Beschwerde der Ehefrau gegen die Gerichte des Kantons Basel-Stadt, die ihre Unterhaltsansprüche während des Scheidungsverfahrens (vorsorgliche Massnahme) aufgrund der neuen Einkommenssituation des mutwillig handelnden Ehemannes reduzierten, gut.

Das Bundesgericht passt mit diesem Entscheid seine Praxis zur böswilligen Einkommensverminderung beim Ehegattenunterhalt an (Praxisänderung).

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.