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Steuern / Tax

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FABI: Pendlerabzug und seine Umsetzung durch die Kantone (Update 3)

Datum:
09.08.2017
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Steuern / Tax
Stichworte:
Beschränkung des Fahrkostenabzugs, FABI, Pendlerabzug, Steuern
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Update 1 vom 9.8.2017: Geplante Begrenzung in ZH: CHF 5000.- (Volksabstimmung: 24.09.2017)

Update 2 vom 26.09.2017: Der Souverän des Kantons Zürich hat die Begrenzung des Pendlerabzugs auf CHF 5000.- festgesetzt. Über das Inkrafttreten werden wir zu gegebener Zeit weiter berichten.

Update 3 vom 3.10.2017: Die Begrenzung des Pendlerabzugs auf CHF 5000.- wird im Kanton Zürich am 1.1.2018 inkrafttreten.

Einleitung

Erinnerlich führt die vom Volk vor drei Jahren angenommene Vorlage zu „Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur“ (FABI) zu einer Beschränkung des Pendlerabzugs. Wir berichteten:

Direkte Bundessteuer

Für den Arbeitsweg dürfen bei der Direkten Bundessteuer (DBSt) seit der Steuerperiode 2016 nur noch Kosten bis zu einem Maximalbetrag von CHF 3‘000 geltend gemacht werden.

Kantone

Die Kantone sind grundsätzlich frei, den Maximalbetrag des Pendlerabzugs ihren Staats- und Gemeindesteuern selber zu bestimmen.

Die Tabelle unten (Update 1 per 01.07.2017) gibt den aktuellen Stand wieder. Das Update 1 gibt wieder und enthält:

  • Kantone, die den neuen Fahrkostenabzug in welcher Höhe bereits festgesetzt haben
  • Kantone, die den Arbeitswegabzug in welcher Höhe erst noch planen
  • Kantone, von welchen noch keine Informationen zum Pendlerabzug vorhanden sind

Kanton Zürich

Der Kantonsrat hat sich am 20.03.2017 für einen Pendlerabzug in Höhe von CHF 5‘000 p.a. bei den Staats- und Gemeindesteuern des Kantons Zürich ausgesprochen. Die Begrenzung des Pendlerabzugs setzt eine dem obligatorischen Referendum unterliegende Änderung des Steuergesetzes des Kantons Zürich voraus. Die Stimmbürger werden anlässlich der Volksabstimmung vom 24.09.2017 darüber befinden müssen. Steuerpraktiker gehen davon aus, dass die Beschränkung frühestens auf den 01.01.2018 in Kraft tritt. Bis dahin kennt der Kanton Zürich für seine Einkommenssteuern keinen Höchstbetrag.

Übersicht Limitierung des Pendlerabzugs – FABI

Update 1; Stand 1.7.2017
Update 2; Stand 26.9.2017
Update 3; Stand 3.10.2017

Kanton Höchstabzug Inkrafttretens Datum in Kraft geplant keine Änderung geplant
Aargau max. CHF 7000.- 01.01.2017 x
Appenzell Ausserrhoden max. CHF 6000.- 01.01.2015 x
Appenzell Innerrhoden vide Steuergesetz Kanton Appenzell Innerrhoden x
Basel Land max. CHF 6000.- 01.01.2017 x
Basel max. CHF 3000.- 01.01.2016 x
Bern max. CHF 6700.- 01.01.2016 x
Fribourg vide Steuergesetz Kanton Freiburg x
Genf max. CHF 500.- 01.01.2016 x
Glarus vide Steuergesetz Kanton Glarus x
Graubünden max. CHF 9000.- x
Jura vide Steuergesetz Kanton Jura x
Luzern vide Steuergesetz Kanton Luzern Weiterhin in Diskussion x
Neuchatel vide Steuergesetz Kanton Neuenburg x
Nidwalden max. CHF 6000.- 01.01.2016 x
Obwalden vide Steuergesetz Kanton Obwalden x
Schaffhausen max. CHF 6000.- 01.01.2016 x
Schwyz max. CHF 8000.- 01.01.2017 x
Solothurn vide Steuergesetz Kanton Solothurn x
max. CHF 3655.- 01.01.2016 x
Tessin vide Steuergesetz Kanton Tessin x
Thurgau max. CHF 6000.- 01.01.2016 x
Uri vide Steuergesetz Kanton Uri x
Valais vide Steuergesetz Kanton Wallis x
Vaud vide Steuergesetz Kanton Waadt x
Zug max. CHF 6000.- Bestätigung von Parlament ausstehend
Zurich max. CHF 5000.-  1.1.2018

Tabelle: Eigene Darstellung

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Quelle

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