Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 06.09.2017 die Botschaft zur Teilrevision des Fernmeldegesetzes (FMG) verabschiedet, so die Medienmitteilung des BAKOM vom 07.09.2017.
Die Revisionsvorlage geht nun zur Behandlung ans Parlament.
Die Gesetzesrevision soll der rasanten Entwicklung der Telekommunikation und ihrem Wandel Rechnung tragen. Angesprochen werden damit v.a.
- Neue breitbandige Netze für die immer schnellere Übertragung von mehr Daten
- Neue (Internet-)Dienste, die herkömmliche traditionelle Fernmeldedienste ablösen wie
- Videotelefonie
- Messenger
- Chats
- etc
Mit der Revision soll das Fernmeldegesetz (FMG) den neuen Gegebenheiten angepasst werden. Die Kernanliegen der Vorlage sind:
- Stärkung von Konsumentenanliegen
- Bekämpfung des unerwünschten Telemarketings (Werbeanrufe)
- Anspruch auf Beratung über technische Kinder- und Jugendschutz-Massnahmen beim Abschluss von Internetabonnementen
- Transparenzvorschriften für Internetprovider
- Bekanntgabe Datenübermittlungsunterschied zwischen verschiedenen Inhalten
- Informationspflicht über
- die tatsächlich gemessene Qualität der Dienste
- Geschwindigkeit des Internetzugangs
- Internationales Roaming
- Möglichkeit zur Bekämpfung unverhältnismässig hoher Endkundentarife
- Förderung des Wettbewerbs
-
- Technologie-neutrale Ausgestaltung des Teilnehmeranschlusses (als Schutz vor einem Marktversagen)
- Kontrahierungspflicht der marktbeherrschenden Anbieter nicht nur zu den traditionellen Kupferanschlussleitungen, sondern auch zu leitungsgebundenen Anschlüssen, die auf neuen Technologien basieren (zB Glasfaser)
- Anspruch der Netzbetreiber auf Erschliessung des Gebäudezugangspunkts und auf Mitbenutzung der gebäudeinternen Fernmeldeinstallationen, damit die Anbieter, mit ihren Angeboten bis zur Kundschaft zu gelangen
-
- Deregulierungen
- Die Frequenznutzung soll flexibler werden:
- Konzession zur Funkspektrum-Nutzung nur noch in Ausnahmefällen
- Begünstigung des Frequenzhandels und der gemeinsamen Nutzung von Infrastrukturen für die Mobilkommunikation
- Entfallen der generellen Meldepflicht für Fernmeldedienstanbieter
- Registrierung nur noch, wer spezifische öffentliche Ressourcen nutzt
- konzessionspflichtige Funkfrequenzen
- Adressierungselemente (zB Telefonnummernblöcke)
- Registrierung nur noch, wer spezifische öffentliche Ressourcen nutzt
- Die Frequenznutzung soll flexibler werden:
- administrative Vereinfachungen
- Spezifische gesetzliche Verankerung für Domain-Namen, die in den Zuständigkeitsbereich des Bundes fallen, d.h. insbesondere die
- TLD
- .ch
- .swiss
- Sperrung von Internetseiten mit verbotener Pornografie
- Verpflichtung der Fernmeldedienstanbieter, Massnahmen zur Abwehr von Cyber-Angriffen zu treffen.
- TLD
- Spezifische gesetzliche Verankerung für Domain-Namen, die in den Zuständigkeitsbereich des Bundes fallen, d.h. insbesondere die
Quelle
LawMedia-Team