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Erbrecht

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Erbenbescheinigung – Ausweis zwischenzeitlich verstorbener Erben

Datum:
02.11.2017
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Erbrecht
Stichworte:
Erblasser, Erbrecht, Erbschein
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

ZGB 559

Die Erbbescheinigung hat jene Erben aufzuführen, die im Zeitpunkte des Todes des Erblassers als solche anerkannt sind.

Dies gilt auch dann, wenn ein Erbe zwischenzeitlich, d.h. zwischen dem Todestag des Erblassers und der Erbscheinausstellung, verstorben ist.

Quelle

BGE 5A_533/2015 vom 07.12.2015

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