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Arbeitsrecht

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Bundespersonalrecht – Inkrafttreten von Änderungen am 01.01.2018

Datum:
12.12.2017
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Arbeitsrecht
Stichworte:
Abgangsentschädigung, Bundespersonalrecht, Öffentliches Personalrecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Anpassung am Lohnsystem

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22.11.2017 beschlossen:

  • Anpassungen am Lohnsystem
  • Verordnungsänderungen
    • Revision der Bundespersonalverordnung (BPV)
    • Revision der Verordnung des EFD zur Bundespersonalverordnung (VBPV)
  • Inkraftsetzung der Änderungen in den beiden Verordnungen auf 01.01.2018

Die vorliegende Revision setzt einen Entscheid des Bunderates vom 28.06.2017 betreffend Anpassungen im Lohnsystem um:

  • Senkung Leistungsprämie
    • Senkung der Maximalwerte der Leistungsprämie für Mitarbeitende im Lohnaufstieg von 10 auf 5 %
  • Arbeitsmarktzulage
    • Gewährung einer auf 5 Jahre befristeten Arbeitsmarktzulage
  • Keine Abgangsentschädigung
    • Keine Abgangsentschädigung mehr bei vorzeitiger Pensionierung von Mitarbeitenden im Rahmen von Reorganisationen mit einer finanziellen Beteiligung des Arbeitgebers
  • Erhöhung des bezahlten Pflege-Urlaubs auf 3 Tage
    • Erhöhung des bezahlten Urlaubs zur notfallmässigen Pflege von nahen Familienangehörigen – wie im Privatrecht – auf 3 Tage.

Anpassung Lohnentwicklungsprozente

gemäss Bundesratsbeschluss vom 28.06.2017

Mitarbeitende der Bundesverwaltung, die das Maximum ihrer Lohnklasse noch nicht erreicht haben, erhalten jährlich eine sog. „Lohnentwicklung“. Diese ist abhängig von der Leistungsbeurteilung durch die direkten Vorgesetzten und bemisst sich an einem bestimmten Prozentsatz des Höchstbetrags der vertraglichen Lohnklasse.

Die Prozentwerte bei der Lohnentwicklung werden wie folgt angepasst:

  • Stufe 4 / sehr gut: 3.0 – 4.0 % (bisher 2.5 – 3.0 %)
  • Stufe 3 / gut: 1.5 – 2.5 % (bisher 1.0 – 2.0 %)
  • Stufe 2 / genügend: 0.0 – 1.0 % (bisher 0.0 – 0.5 %)
  • Stufe 1 / ungenügend: -4.0 – 0.0 % (bisher -2.0 – 0.0 %)

Quelle

Medienmitteilung des Bundesrates vom 22.11.2017

Artikelbild von FlooffyFederal Palace of Switzerland, Bern
Uploaded by Dodo von den Bergen, CC BY 2.0, Link

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