Der für die Mietzinsgestaltung geltende hypothekarische Referenzzinssatz verbleibt auf dem letztmals publizierten Satz von 1,5 Prozent.
Der Referenzzinssatz, welcher die Basis zur Berechnung von Mietzinsanpassungen (Senkungen / Erhöhungen) darstellt, verbleibt auf dem am 1. Juni 2017 publizierten Satz von 1,5 Prozent. Der Durchschnittszinssatz wurde am 30. September 2017 ermittelt, wobei er gegenüber dem Vorquartal von 1,58 Prozent auf 1,56 Prozent gesunken ist und kaufmännisch gerundet somit auf 1,5 Prozent verbleibt. Der Referenzzinssatz bleibt auf diesem Satz, bis der Durchschnittszinssatz entweder unter 1,38 Prozent sinkt, oder aber 1,62 Prozent überschreitet.
Da der Referenzzinssatz auf dem Satz von 1,5 Prozent harrt, ergeben sich seit der letzten Bekanntgabe keine neuen Senkungs- respektive Erhöhungsansprüche. Die nächste Referenzzinssatz-Bekanntgabe erfolgt am 1. März 2018 durch das BWO (Bundesamt für Wohnungswesen).