Ein Rückgang oder Anstieg des Referenzzinssatzes kann sich auf die Mietzinsgestaltung auswirken:
- Anwendungsfälle des Referenzzinssatzes
- Anwendungsbeginn des Referenzzinssatzes
- Nur unbefristete Mietverträge
- Kein Automatismus – Mieter muss tätig werden
- Keine Verwirkung
- Senkungsvoraussetzungen
- Grundlage für Mietzinssenkung
- Mehrere nicht geltend gemachte Referenzzinssatzsenkungen
- Relative Methode
- Erhöhungsvorbehalt
- Kumulierung und Kompensation verschiedener relativer Erhöhungsgründe