Anpassung des Bürgerrechtsgesetzes
Einleitung
Die Stimmbürger haben vor knapp einem Jahr mit einem 60 %-Stimmenanteil beschlossen, dass junge Ausländer, deren Familien seit Generationen in der Schweiz leben und die hier längstens integriert sind, sich leichter einbürgern lassen können.
Im Dezember 2016 hat das Parlament das Bürgerrechtsgesetz angepasst und die Voraussetzungen für die erleichterte Einbürgerung festgelegt. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 17.01.2018 die entsprechende Änderung verabschiedet und per 15.02.2018 in Kraft gesetzt.
Ab 15.02.2018 wird das „Verfahren junge Ausländer der dritten Generation“ vereinfacht:
- Kürzere Verfahrensdauer
- Geringere Kosten als bei der ordentlichen Einbürgerung.
Voraussetzungen
Wer sich im „Verfahren junge Ausländer der dritten Generation“ einbürgern lassen will, hat folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- Voraussetzungen der Übergangsregelung (Gesuchstellung innert 5 Jahren ab 15.02.2018)
- nicht älter als 25 Jahre
- am 15.02.2018 zwischen 26 und 35 Jahre
- Personenbezogene Voraussetzungen
- Geburt in der Schweiz geboren
- Besuch der obligatorischen Schule in der Schweiz während mindestens fünf Jahren
- Niederlassungsbewilligung
- Integriert-sein
- Als integriert gilt,
- wer die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie die Werte der Bundesverfassung beachtet, am Wirtschaftsleben oder am Erwerb von Bildung teilnimmt und sich um die Integration seiner Familie kümmert
- wer die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz nicht gefährdet
- Als integriert gilt,
- Weitere Voraussetzungen
- Bezüglich eines Elternteils
- Aufenthalt mindestens zehn Jahre in der Schweiz
- Besuch wenigstens fünf Jahre der obligatorischen Schule in der Schweiz
- Niederlassungsbewilligung
- Bezüglich eines Grosselternteils
- Erwerb des Aufenthaltsrechts in der Schweiz oder
- Geburt in der Schweiz
- Glaubhaftmachung des Aufenthaltsrechts durch amtliche Dokumente.
- Bezüglich eines Elternteils
Gesuchformular für erleichterte Einbürgerung
Das Gesuchformular können einbürgerungswillige Personen ab dem 15.02.2018 beziehen:
- beim SEM über die E-Mail-Adresse [email protected]
- bei den zuständigen Behörden am Wohnort
Weitere Informationen finden Sie in den FAQ (siehe nachfolgende Box).
Quelle
LawMedia-Redaktionsteam
FAQ zur erleichterten Einbürgerung
Fragen und Antworten Erleichterte Einbürgerung von Personen der dritten Ausländergeneration | ejpd.admin.ch