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Staatsrecht

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Dritte Ausländergeneration – Erleichterte Einbürgerung ab 15.02.2018

Datum:
23.01.2018
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Staatsrecht
Stichworte:
Bürgerrechtsgesetz, Erleichterte Einbürgerung, Genehmigung, Schweizer Staatsbürgerschaft
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Anpassung des Bürgerrechtsgesetzes

Einleitung

Die Stimmbürger haben vor knapp einem Jahr mit einem 60 %-Stimmenanteil beschlossen, dass junge Ausländer, deren Familien seit Generationen in der Schweiz leben und die hier längstens integriert sind, sich leichter einbürgern lassen können.

Im Dezember 2016 hat das Parlament das Bürgerrechtsgesetz angepasst und die Voraussetzungen für die erleichterte Einbürgerung festgelegt. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 17.01.2018 die entsprechende Änderung verabschiedet und per 15.02.2018 in Kraft gesetzt.

Ab 15.02.2018 wird das „Verfahren junge Ausländer der dritten Generation“ vereinfacht:

  • Kürzere Verfahrensdauer
  • Geringere Kosten als bei der ordentlichen Einbürgerung.

Voraussetzungen

Wer sich im „Verfahren junge Ausländer der dritten Generation“ einbürgern lassen will, hat folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Voraussetzungen der Übergangsregelung (Gesuchstellung innert 5 Jahren ab 15.02.2018)
    • nicht älter als 25 Jahre
    • am 15.02.2018 zwischen 26 und 35 Jahre
  • Personenbezogene Voraussetzungen
    • Geburt in der Schweiz geboren
    • Besuch der obligatorischen Schule in der Schweiz während mindestens fünf Jahren
    • Niederlassungsbewilligung
    • Integriert-sein
      • Als integriert gilt,
        • wer die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie die Werte der Bundesverfassung beachtet, am Wirtschaftsleben oder am Erwerb von Bildung teilnimmt und sich um die Integration seiner Familie kümmert
        • wer die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz nicht gefährdet
  • Weitere Voraussetzungen
    • Bezüglich eines Elternteils
      • Aufenthalt mindestens zehn Jahre in der Schweiz
      • Besuch wenigstens fünf Jahre der obligatorischen Schule in der Schweiz
      • Niederlassungsbewilligung
    • Bezüglich eines Grosselternteils
      • Erwerb des Aufenthaltsrechts in der Schweiz oder
      • Geburt in der Schweiz
      • Glaubhaftmachung des Aufenthaltsrechts durch amtliche Dokumente.

Gesuchformular für erleichterte Einbürgerung

Das Gesuchformular können einbürgerungswillige Personen ab dem 15.02.2018 beziehen:

  • beim SEM über die E-Mail-Adresse [email protected]
  • bei den zuständigen Behörden am Wohnort

Weitere Informationen finden Sie in den FAQ (siehe nachfolgende Box).

Quelle

LawMedia-Redaktionsteam

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