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Betreibung / Konkurs / Sanierung / Zwangsvollstreckung

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Feststellung Nichtschuld: Keine Bindungswirkung des Rechtsöffnungsentscheids für den Feststellungsrichter

Datum:
07.02.2018
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Betreibung / Konkurs / Sanierung / Zwangsvollstreckung
Stichworte:
Betreibung, Definitive Rechtsöffnung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

SchKG 85a

Der allenfalls vorhergehende Entscheid betreffend definitive Rechtsöffnung ist für den Richter, der über die Klage betreffend Feststellung einer Nichtschuld nach SchKG 85a zu entscheiden hat, nicht bindend.

Der Rechtsöffnungsrichter erlässt kein materielles Urteil, d.h. er entscheidet nicht über den Bestand der in Betreibung gesetzten Forderung, sondern nur über deren Vollstreckbarkeit (vgl. auch BGE 93 II 436, Erw. 2).

Entgegen der Ansicht der Vorinstanz hinderte die Erteilung der definitiven Rechtsöffnung im konkreten Fall nicht die Überprüfung – hier – der Höhe des Unterhaltsbeitrages auf eine Klage nach SchKG 85a hin.

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