OR 513 ff. / „Magglinger Konvention“
Korruption und Wettkampfmanipulation haben sich für den Sport mittlerweile zu einer grossen Gefahr entwickelt. Solche Absprachen erfolgen in der Absicht, unrechtmässig Wettgewinne zu erzielen.
Aufgrund des weltweit rasanten Wachstums legaler und illegaler Sportwetten hatte der Europarat eine rechtsverbindliche Konvention ausgearbeitet, die er an der 13. Sportministerkonferenz des Europarats in Magglingen vom 18.09.2014 zur Unterzeichnung auflegte. Diese tritt in Kraft, sobald sie von fünf Staaten ratifiziert worden ist. Bis heute wurde die sog. „Magglinger Konvention“ von Norwegen, Portugal und der Ukraine ratifiziert sowie von insgesamt 29 weiteren Staaten unterzeichnet.
Der Bundesrat will die internationale Zusammenarbeit gegen Manipulationen im Zusammenhang mit Sportwetten ebenfalls verstärken. Die Schweiz soll deshalb das Übereinkommen des Europarats gegen die Manipulation von Sportwettbewerben („Magglinger Konvention“) ebenfalls ratifizieren. Der Bundesrat hat deshalb eine entsprechende Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet.
Kernpunkte sind:
- Strafnormen
- Gegenseitige Rechtshilfe
- Umsetzung im Rahmen des Geldspielgesetzes
Die Botschaft zur Konvention geht nun ans Parlament.
Quelle
Medienmitteilung des Bundesrates vom 31.01.2018
Weiterführende Informationen / Linktipps
- Medienmitteilung: Magglinger Konvention: Bundesrat verstärkt den Kampf gegen Manipulation bei Sportwetten | admin.ch
- Botschaft zur Genehmigung des Übereinkommens des Europarats gegen die Manipulation von Sportwettbewerben | newsd.admin.ch
- Bundesbeschluss über die Genehmigung des Übereinkommens des Europarats gegen die Manipulation von Sportwettbewerben | newsd.admin.ch
- Council of Europe Convention on the Manipulation of Sports Competitions | newsd.admin.ch
- Übereinkommen des Europarats gegen die Manipulation von Sportwettbewerben (Magglinger Konvention) | news.admin.ch
- Ergebnisbericht der Vernehmlassung | admin.ch