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Sportwetten – Verstärkung des Kampfes gegen Manipulation

Datum:
27.02.2018
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Wirtschaft
Stichworte:
Massnahmen, Sportwetten, Wetten
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

OR 513 ff. / „Magglinger Konvention“

Korruption und Wettkampfmanipulation haben sich für den Sport mittlerweile zu einer grossen Gefahr entwickelt. Solche Absprachen erfolgen in der Absicht, unrechtmässig Wettgewinne zu erzielen.

Aufgrund des weltweit rasanten Wachstums legaler und illegaler Sportwetten hatte der Europarat eine rechtsverbindliche Konvention ausgearbeitet, die er an der 13. Sportministerkonferenz des Europarats in Magglingen vom 18.09.2014 zur Unterzeichnung auflegte. Diese tritt in Kraft, sobald sie von fünf Staaten ratifiziert worden ist. Bis heute wurde die sog. „Magglinger Konvention“ von Norwegen, Portugal und der Ukraine ratifiziert sowie von insgesamt 29 weiteren Staaten unterzeichnet.

Der Bundesrat will die internationale Zusammenarbeit gegen Manipulationen im Zusammenhang mit Sportwetten ebenfalls verstärken. Die Schweiz soll deshalb das Übereinkommen des Europarats gegen die Manipulation von Sportwettbewerben („Magglinger Konvention“) ebenfalls ratifizieren. Der Bundesrat hat deshalb eine entsprechende Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet.

Kernpunkte sind:

  • Strafnormen
  • Gegenseitige Rechtshilfe
  • Umsetzung im Rahmen des Geldspielgesetzes

Die Botschaft zur Konvention geht nun ans Parlament.

Quelle

Medienmitteilung des Bundesrates vom 31.01.2018

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