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Betreibung / Konkurs / Sanierung / Zwangsvollstreckung

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Verfügungen der Betreibungs- und Konkursämter – Keine Rechtsbelehrungspflicht

Datum:
22.02.2018
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Betreibung / Konkurs / Sanierung / Zwangsvollstreckung
Stichworte:
Betreibung, Konkurs, Rechtsmittelbelehrung, SchKG
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

SchKG 17 und SchKG 20a

Es besteht keine generelle Pflicht für Betreibungs- und Konkursämter, auf ihren Verfügungen eine Rechtsmittelbelehrung anzubringen.

Quelle

Kantonsgericht St. Gallen vom 05.06.2015

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