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AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Weihnachtsgeschenke – Zulässigkeit des Umtauschs?

Datum:
05.02.2018
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stichworte:
Umtausch
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Kein Rechtsanspruch, aber oft kulante Praxis / Onlinehandel kennt Umtausch nicht

Einleitung

In der Schweiz besteht – im Gegensatz zur EU – kein Umtauschrecht für fehlerfreie Ware. Es gilt: Verträge sind zu halten (pacta sunt servanda). Wie in unserem früheren Bericht festgehalten, zeigt sich der Detailhandel jedoch kulant und kundenfreundlich.

Warenhandel

Die Warenhäuser und Ladengeschäfte sind oft entgegenkommend (Kulanz): Rücknahme ja, meist während einer üblichen Dauer nach Weihnachten. In der alltäglichen Umtauschpraxis trifft man verschiedene Kulanz-Varianten an (siehe nachfolgende Tabelle „Umtausch-Varianten“).

Umtausch-Varianten

Bieten Sie in Ihrem Geschäft eine Waren-Rückgabe oder Umtausch?

☐ Rückgabe gegen Geld
☐ Rückgabe gegen Gutschein
☐ Umtausch

Was sind die genauen Rückgabe- / Umtausch-Voraussetzungen?

☐ Vorzeigen eines Kassabon
☐ Unbenutzte bzw. unversehrte Ware
☐ Original-Verpackung / Verkaufs-Etikette
☐ Rückgabe-Zeitpunkt
☐ Rückgabe-Dauer
☐ Käufer oder auch Beschenkter als Rückbringer

Die Umtauschkonditionen sind je Unternehmen verschieden (siehe nachfolgende Tabelle „Umtauschergebnisse“).

Umfrageergebnisse

Warenhaus Möglichkeit Rückgabe/Umtausch Voraussetzungen
Coop ✓ Rückgabe gegen Geld
✓ Rückgabe gegen Gutschein
✓ Umtausch
☐ Vorzeigen eines Kassabon
☐ Unbenutzte bzw. unversehrte Ware
☐ Original-Verpackung / Verkaufs-Etikette
☐ Rückgabe-Zeitpunkt
☐ Rückgabe-Dauer
☐ Käufer oder auch Beschenkter als Rückbringer» Keine Voraussetzungen, ausser, dass sich das Produkt im Sortiment befinden muss.
Migros Verzichtet auf eine Antwort
Globus ✓ Rückgabe gegen Geld
✓ Rückgabe gegen Gutschein
✓ Umtausch
✓ Vorzeigen eines Kassabon
✓ Unbenutzte bzw. unversehrte Ware
✓ Original-Verpackung / Verkaufs-Etikette
✓ Rückgabe-Zeitpunkt
✓ Rückgabe-Dauer
✓ Käufer oder auch Beschenkter als Rückbringer
Manor ✓ Rückgabe gegen Geld
✓ Rückgabe gegen Gutschein
✓ Umtausch
«Bei Manor ist es möglich, bei Unzufriedenheit die Ware gegen Vorlage des Kaufnachweises zurückzugeben beziehungsweise umzutauschen. Zu diesem Zweck muss die Ware originalverpackt, des Weiteren unbenutzt, sauber, vollständig und unbeschädigt sein. Unvollständige, vom Kunden beschädigte oder beschmutzte Artikel werden im Allgemeinen nicht zurückgenommen. Bei Unterwäsche, Swimwear, Socken, Strümpfen und Strumpfhosen ist die Rückgabe bzw. ein Umtausch ausgeschlossen.

Weiter sind die Manor Geschenkkarten, Spezialanfertigungen, Sonderbestellungen sowie die speziellen Services (Foto-Service, Celebration Service) von Rückgabe und Umtausch ausgeschlossen. Grundsätzlich ist Manor bestrebt, für alle Fälle eine Lösung im Sinne ihrer Kunden zu finden.»

Jelmoli keine Antwort

Online-Portale

Der „digitale Umtausch“ geht viel einfacher und vor allem system-konsequent vonstatten. Wird das Geschenk kurz vor Weihnachten bestellt und christbaumreif geliefert, läuft beim Auspacken durch den Beschenkten die meist dreissigtägige Rücksendungs- bzw. Rückerstattungsfrist noch:

  • Verfahren
    • Aufgrund des Rücksendungs- und Rückerstattungsverfahrens kann immer nur der Besteller mit seinem Bestell-Account und seinem Passwort die bestellte Ware sowie unter Verwendung der beigelegenen Etikette zurücklaufen lassen.
  • Rücksendungsmotiv
    • Das Versandhaus erfährt vom Umtauschmotiv nichts und es kümmert – bei Einhaltung der Vorgaben – nicht, welches die Rücksendungsmotive sind.
  • Rückzahlung
    • Im Gegensatz zum Umtausch im klassischen Ladengeschäft erfolgt die Kaufpreisrückerstattung nicht an den Beschenkten, sondern an den Besteller.

Im Gegensatz zum Umtausch im Ladengeschäft, wo der Händler den Umtausch gegen Ersatzprodukt, Geld oder Gutschein dem Beschenkten gegenüber bewerkstelligt, ist es beim Online-Einkauf stets Sache des Bestellers bzw. Schenkers dem Beschenkten ein anderes Produkt oder einen entsprechenden Gutschein zu beschaffen.

Vgl. hiezu das Beispiel ZALANDO

Der systematische Einkaufsprozess im Onlinehandel schafft klare Strukturen und kennt den Umtausch nicht:

  • Rechtzeitige Rücksendung
    • Behandlung wie Rücksendung bei Nichtgefallen des Produkts
    • Das Geld wird zurückerstattet (Frage nach Ersatzprodukt oder Gutschrift entfällt)
  • Verspätete Rücksendung
    • Keine Rücknahme und keine Kaufpreisrückerstattung.

Quelle

LawMedia-Redaktionsteam

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