Einführung ab März 2018
Gemäss Mitteilung des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) vom 05.03.2018 nimmt die Markenabteilung im März 2018 die „Elektronische Schutzrechtsverwaltung (ESV) für Schweizer Marken in Betrieb:
- Markenanmeldungen und die Registeränderungen eingetragener Marken erfolgen neu digital
- Der Formularzwang bei Papieranmeldungen wird aufgehoben
- Änderungen aus der ESV-Einführung (für Praktiker)
- Verteiler
- IGE bestimmt alleine die Adressaten bei mehreren Hinterlegern
- Kreditkartenzahlungen
- Expressgebühren können nicht mehr online bezahlt werden
- Hinterlegungsbestätigung
- Die Hinterlegungsbestätigung setzt sich neu zusammen aus:
- Mitteilungsschreiben
- Markenregisterauszug samt Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen
- Zahlungsaufforderung
- Die Hinterlegungsbestätigung setzt sich neu zusammen aus:
- Registerauszüge und Prioritätenfolge
- Veränderter Registerauszugaufbau
- Neu keine Erwähnung mehr: „Stand zum Zeitpunkt der Eintragung“
- Veränderter Registerauszugaufbau
- Verteiler
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- Registerauszüge und Prioritätsbelege, bei welchen keine Beglaubigung durch die Bundeskanzlei verlangt wird
- Neu: Zustellung in elektronischer Form per Mail
- Registerauszüge und Prioritätsbelege, bei welchen keine Beglaubigung durch die Bundeskanzlei verlangt wird
- Antrag auf Eintragung einer Markenübertragung durch den neuen Inhaber oder einer Lizenz durch den Lizenznehmer
- Neues Informationsvorgehen, wenn nicht der Schutzrechtsinhaber, sondern der Erwerber des Schutzrechts den Registeränderungsantrag stellt
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Papierdossiers für Markenanmeldungen und Markenmutationen gehören nun definitiv der Vergangenheit an.
Quelle
LawMedia-Redaktionsteam