Die Markenanmeldung (Markenhinterlegung) erfolgt
- beim Institut für geistiges Eigentum (IGE)
- mittels
- Antrag auf Eintragung der Marke (MSchG 28 Abs. 2 lit. a)
- Wiedergabe der Marke (MSchG 28 Abs. 2 lit. b)
- Nennung der Marke
- graphische Darstellbarkeit
- Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen (MSchG 28 Abs. 2 lit. c)
- Warengattung gemäss Nizza-Klassifikation
- Eventualiter
- Einreichung von Prioritätserklärung und Prioritätsbeleg (MSchG 9).
Antragsformular
Im Antragsformular sind auszufüllen:
- Markeninhaber
- Vertreter
- Referenznummer
- Markenname
- Verzeichnis der Waren und/oder Dienstleistungen
- Nummern
- Markenkategorie
- Individualmarke
- Garantiemarke
- Kollektivmarke
- Prioritätsanspruch
- Land
- Datum der Ersthinterlegung
- Farbanspruch
- Bemerkung
- Verzeichnis der Waren und/oder Dienstleistungen
- Beilagen
- 5 schwarzweisse Abbildungen
- 3 farbige Abbildungen
- ev. Prioritätsbelege
- Datum und Unterschrift
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