BV 29 Abs. 2 – rechtliches Gehör
- Rechtskräftige Aufhebung einer Kündigungsverfügung ohne Res iudicata-Wirkung oder materielle Rechtskraft
- Wird die Verfügung eines öffentlichen-rechtlichen Arbeitgebers über eine fristlose Kündigung durch die kantonale Personalrekurskommission rechtskräftig aufgehoben, steht dies einer nachherigen ordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses gestützt auf denselben Sachverhalt grundsätzlich nicht entgegen
- Rechtliches Gehör
- Das rechtliche Gehör bei Kündigung des öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnisses wurde im konkreten Fall nicht verletzt, da der betroffene Arbeitnehmer in dem zur Kündigung führenden Verfahren seine Sicht der Dinge wirksam zur Geltung bringen konnte.
Quelle
BGE 144 I 11 ff. = BGer 8C_502/2017 vom 30.11.2017
Weiterführende Informationen / Linktipps
- BGer 8C_502/2017 vom 30.11.2017 | servat.unibe.ch
- Öffentliches Personalrecht