Ab September 2018 gilt für neu zugelassene PW der WLTP-Zyklus
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27.06.2018 eine Änderung der Energieeffizienzverordnung (EnEV) verabschiedet und per 31.07.2018 in Kraft gesetzt:
Die Verordnungsänderung betrifft 1) die Festlegung und 2) die Bekanntgabe der für das Jahr 2019 geltenden Energieeffizienzkategorien für neue Personenwagen sowie den Wert für den durchschnittlichen CO2-Ausstoss der erstmals immatrikulierten Neuwagen.
Verursacht wird die Verordnungsänderung durch die derzeit laufende Umstellung vom NEFZ-Zyklus auf das neue Messverfahren WLTP (Worldwide Light Vehicles Test Procedure), welches realitätsnähere Werte für den Treibstoffverbrauch und den CO2-Ausstoss neuer Personenwagen liefern soll. Der Verzögerungsgrund liegt darin, dass die für die Kategorieneinteilung notwendigen Daten erst in der zweiten Jahreshälfte 2018 vorliegen werden.
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Quelle
LawMedia-Redaktionsteam