Vorweg ist festzuhalten, dass Treibstoffverbrauchsangaben nur Annäherungswerte darstellen. Die Autohersteller und die Autotester nennen für den Normverbrauch meistens 3 Eckwerte:
- Kraftstoffverbrauch innerorts
- Kraftstoffverbrauch ausserorts
- Kraftstoffverbrauch kombiniert
Die Ermittlung der Fahrzeugherstellerangaben erfolgte bis Herbst 2018 auf Rollenprüfständen nach genormten Fahrzyklen des „Neuen Europäischen Fahrzyklus“ (NEFZ), welche eine Fahrt in einer Stadt und auf Landstraßen simulieren sollen.
NEFZ“ wird per 01.09.2018 abgelöst durch „WLTP“: „WLTP“ steht für „Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure“ und ist ein weltweit harmonisiertes Testverfahren für Autos und leichte Nutzfahrzeuge. WLTP bestimmt das Prüfverfahren für die Feststellung des Verbrauchs eines Fahrzeugs.
Das neue WLTP-Verfahren berücksichtigt bei der Messung von Treibstoffverbrauch und CO2-Emission besser als NEFZ das alltägliche Fahrverhalten, und zwar auf Grundlage von weltweit gesammelten Realfahrtendaten, um so in Zukunft realitätsnahe Autofahrten unter Laborbedingungen simulieren:
- Diverse Strassenverkehr-Situationen
- Verschiedene Geschwindigkeiten
- Diverse Auto-Ausstattungsvarianten
- Gewichtsklasse des Autos
So wie der effektive Kraftstoffverbrauch bei Neuwagen von den Herstellerangaben stark abweicht, ist für Occasionsautos gleiches zu erwarten. Da die Motoreneffizienz mit zunehmendem Alter abnimmt, steigt das Risiko eines Mehrverbrauchs. – Jedem Autoverkäufer ist zu empfehlen, keine Zusicherungen zum Benzinverbrauch bzw. Dieselverbrauch zu machen.
Manche lassen sich nicht davon abhalten, weshalb wir hier einige Bemerkungen zum Thema anbringen:
Definition
- Höherer Treibstoffverbrauch = Mehrverbrauch (Ist-Wert) gegenüber dem Normverbrauch (= Sollwert)
Kraftstoffverbrauch als Entscheidungsfaktor
- Für viele Autokäufer sind Betriebskosten im Allgemeinen und der Kraftstoffverbrauch im Besonderen Entscheidungsfaktoren für oder gegen den Kauf eines bestimmten Automodells oder Autoangebots
Erwartungshaltung
- Der Autokäufer muss grundsätzlich damit rechnen, dass die Motoreneinstellung und die Fahrweise zu variierenden Verbrauchszahlen führen können
Erhebung der Verbrauchsabweichung und Mehrverbrauchs-Quantifizierung
- Die Verbrauchserhebung ist ohne spezielle Messmittel und –methoden nicht ganz einfach
- Digitale Verbrauchsberechnungen des Fahrzeugs selber sind manchmal nur rechnerischer Art und nicht genau
- Tankfüllungsgrade sind nicht immer identisch
- etc.
- Der höhere Kraftstoffverbrauch kann auf eine suboptimale Motoreneinstellung oder auf eine nicht spritsparende Fahrweise des Occasionskäufers zurückzuführen sein; bei der nicht NEFZ- bzw. WLTP-ermittelten Verbrauchskontrolle spielen also subjektive Ermittlungs-Komponenten eine Rolle (Treibstoffhersteller und getanktes Produkt (Oktanzahl), Fahrstrecke, Verkehr, Fahrweise usw.)
Mehrkosten-Quantifizierung
- Kriterium der Mehrkosten-Hochrechnung
- = Treibstoffmehrkosten auf die restliche Besitzesdauer des gekauften Autos
- Verhältnis zum Autokaufpreis
- Im Entscheid des LG Aachen vom 25.04.1989 (siehe Box) betrug der Mehrverbrauch mehr als 10 % des Autokaufpreises
Abweichende Verbrauchsangabe = Sachmangel
- Weicht die Soll-Verbrauchsangabe vom Ist-Verbrauch ab, liegt grundsätzlich ein Sachmangel vor
- Für die Geltendmachung der Mängelrechte des Käufers muss die Abweichung aber erheblich sein
Erheblichkeit der Abweichung
- Ein Treibstoffmehrverbrauch von ca. 20 % und mehr wird in der Praxis als erheblich und damit als Sachmangel eingestuft
Nachbesserung?
- Die Motoreneinstellung ist für das Mass des Kraftstoffverbrauchs elementar; ein guter Mechaniker bzw. Mechatroniker kann das Auto verbrauchsarm einstellen; vielleicht lässt sich der Mehrverbrauch so reduzieren
- Vergleiche ferner
- > Nachbesserung
- Nachbesserungsrecht
Minderwert / Wandelung?
- Minderwert
- Eine Verbrauchs-Falschangabe begründet bei erfolglosem Nachbesserungsversuch je nach Abweichung einen Minderwert des Fahrzeugs
- Der auszugleichende Minderwert ist im konkreten Einzelfall zu beurteilen
- Vergleiche ferner
- Wandelung
- Ob der Autokäufer das Wandelungsrecht beanspruchen kann, entscheidet sich nach den vertraglichen oder gesetzlichen Voraussetzungen bei einer Schlechterfüllung
- Vergleiche ferner
Weiterführende Informationen
Literatur
- MAISSEN LUIS, Sachgewährleistungsprobleme beim Kauf von Auto-Occasionen, Diss. Zürich 1999, S. 60 f.
Judikatur
- ZBJV 86 (1950) 322 ff.
- Urteil des LG Aachen vom 25.04.1989 = NJW RR 1989, 1463
- Urt. v. 25.04.1989, Az.: 1 O 108/88 | jurion.de
Links
- Garantie
- Vom NEFZ-Standard zum WLTP-Standard