StPO 85 Abs. 2
Die A-Post Plus-Zustellung genügt den Anforderungen von StPO 85 Abs. 2 nicht:
- Grundsatz
- Die in StPO 85 Abs. 2 verlangte Zustellung gegen Empfangsbestätigung erfordert eine tatsächliche Kenntnisnahme durch den Adressaten, nicht bloss, dass die Sendung in den Machtbereich des Empfängers gelangt
- Ausnahme
- Die Zustellung kann trotz Verletzung von StPO 85 Abs. 2 gültig sein, wenn
- die Kenntnisnahme des Empfängers auf andere Weise bewiesen werden kann und
- die schutzwürdigen Interessen des Empfängers (Informationsrecht) gewahrt sind.
- Die Zustellung kann trotz Verletzung von StPO 85 Abs. 2 gültig sein, wenn
Quelle
BGE 144 IV 57 ff. = BGer 6B_773/2017 vom 21.02.2018
Weiterführende Informationen / Linktipps
- BGer 6B_773/2017 vom 21.02.2018 | bger.ch