Die Schweizerische Post modernisiert per 1. Juni 2026 den Aufgabeprozess für Geschäftskunden. Was nach Effizienzgewinn klingt, sorgt in der Rechtsbranche für Unruhe. Besonders bei der Einhaltung kritischer Fristen ist künftig erhöhte Vorsicht geboten.
Summary
Ab dem 01.06.2026 entfallen für Geschäftskunden physische Aufgabedokumente wie Barcodelisten oder das «Gelbe Büchlein» bei Einschreiben Inland und A-Post Plus. Die erste Erfassung der Sendungen erfolgt nicht mehr zwingend bei der Abgabe, sondern erst automatisiert im Briefzentrum.
Für Anwälte und Unternehmen, die auf den präzisen Nachweis der Fristwahrung angewiesen sind, birgt dies Gefahren, da der digitale Zeitstempel unter Umständen erst nach Mitternacht generiert wird.
Die Neuerungen: Weniger Administration, spätere Erfassung
Die Post verfolgt mit der Umstellung das Ziel, den administrativen Aufwand für Geschäftskunden zu senken.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Wegfall von Dokumenten: Barcodelisten (Listen 21 und 23), Lieferscheine aus DataTransfer und die klassischen «Gelben Büchlein» müssen nicht mehr beigelegt werden.
- Automatisierte Erfassung: Das manuelle Annahmescanning bei der Aufgabe entfällt. Die Sendungen werden erst direkt auf der Sortieranlage im Briefzentrum erstmals erfasst.
- Digitale Sendungsverfolgung: Der Status ist ausschliesslich über das Kundenlogin («Sendungen verfolgen Business») einsehbar und als PDF oder Excel exportierbar.
- Ausnahmen: Nicht betroffen sind Gerichts- und Betreibungsurkunden sowie Briefe mit ID-Check. Hier bleibt das bisherige Verfahren (inkl. grüner Mappe (Betreibungsurkunden, Gerichtsurkunden, Brief mit ID-Check, Einschreiben Ausland, Priority Plus sowie Barcodes für internationale Kleinwaren)) bestehen.
Das «Mitternachts-Risiko»
Obwohl die Post von «einfacherer Aufgabe» spricht, sehen Rechtsexperten eine potenzielle Schwächung der Rechtssicherheit.
Das Hauptproblem liegt im Zeitpunkt der ersten Erfassung. Bisher galt die physische Abgabe oder das Scannen bei der Aufgabe als Nachweis für die fristgerechte Einlieferung. Wenn die Sendung künftig erst im Briefzentrum erfasst wird, besteht die Gefahr, dass dieser Scan – insbesondere bei spätem Einwurf oder später Abholung – erst nach 24:00 Uhr erfolgt.
Fazit: Die Quittung am Schalter bleibt unverzichtbar
Für die tägliche Korrespondenz mag der neue Prozess eine Erleichterung sein. Doch für die Anwaltschaft und alle, die gesetzliche oder gerichtliche Fristen wahren müssen, gilt:
- Vertrauen ist gut, eine physische Quittung ist besser.
Trotz der Umstellung für Geschäftskunden bleibt es (gemäss Klarstellung des SAV) weiterhin möglich, Einschreiben und A-Post Plus am Postschalter aufzugeben und eine physische Aufgabeerklärung zu verlangen.
Empfehlung für die Praxis:
Verschicken Sie wichtige Rechtsschriften, sofern sie nicht über den elektronischen Rechtsverkehr (e-AVV) eingereicht werden, weiterhin rechtzeitig am Postschalter und bestehen Sie auf eine physische Bestätigung mit Datumstempel. Verlassen Sie sich am letzten Tag einer Frist nicht auf die automatisierte Erfassung im Briefzentrum, um das Risiko eines Fristversäumnisses auszuschliessen.
Weiterführende Informationen
Praxisänderung Post: Einschreiben / A-Post Plus
- «Aufgabe von Briefen mit Barcode: Einschreiben und A-Post Plus einfacher aufgeben» (Newsletter Schweizer Post (18.05.2026))
- «Praxisänderung Post» (Newsletter Schweizerischer Anwaltsverband SAV / FSA (22.05.2026))
- Post ändert Ablauf: Bei wichtigen Briefen besser an den Schalter | nau.ch
A-Post Plus
- Zustellungsform: A-Post Plus nicht ausreichend
- A-Post Plus: Samstagzustellungen führen zum Beginn des Fristenlaufs am Sonntag
- Mietvertragskündigung per Einschreiben + per A-Post Plus: Beginn des Fristenlaufs der Anfechtungsfrist mit Eingang der erst-empfangenen Sendung
- Sonntag-Rechtsmittelfristbeginn bei A-Post-Plus und Verzicht auf Samstag-Postfachzustellung
Einschreiben prepaid
Fristen / Anwälte / Gerichte
Quelle
LawMedia Redaktionsteam
Bildquelle: post.ch