SchKG 209 / SchKG 230a
Bei der Durchführung einer konkursrechtlichen Spezialliquidation nach SchKG 230a gelangen die Regeln des Konkurses zur Anwendung, mit der Wirkung, dass der Zinsenlauf mit der Konkurseröffnung endet.
Vgl. hiezu:
BGer 5A_796/2016 vom 04.09.2017
Quelle
LawMedia Redaktionsteam
Weiterführende Informationen / Linktipps
- BGer 5A_796/2016 vom 04.09.2017 | bger.ch
- Spezialliquidation | konkurseinstellung-mangels-aktiven.ch
- Spezialliquidation