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Steuervorlage 17: WAK-N folgt Ständerat

Datum:
28.08.2018
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Steuern / Tax
Stichworte:
Bund, Steuervorlage 17, Unternehmenssteuern, WKA-N
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Einleitung

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) an ihrer Sitzung vom 15.05.2018 hat sich einstimmig für ein Gesamtkonzept mit vier Elementen für die Steuervorlage 17 (SV 17) ausgesprochen; wir berichteten am 22.05.2018.

Stellungnahme der WAK-N

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) folgt bis jetzt dem Ständerat in allen Elementpunkten.

Von den WAK-N-Beratungen und Beschlüssen wurde folgendes bekannt:

  • Zusatzfinanzierung der AHV
    • Übernahme der Lösung des Ständerats (SR)
      • Der Antrag zur Anhebung des Frauen-Rentenalter auf 65 und der Antrag der Finanzkommission des Nationalrates, wonach eine Gegenfinanzierung der SV 17 über die Erhöhung der Mehrwertsteuer (MWST) erfolgen solle, wurden abgelehnt
      • Die Anträge zur Aufteilung der Vorlage (in einen Teil bezüglich AHV-Finanzierung und in einen Steuerteil) fanden keine Mehrheit
  • Kapitaleinlageprinzip (KEP), Abzug für Eigenkapital, Patentbox, F&E-Abzüge + Anpassung des Finanzausgleichs
    • Diese Traktanden wurden noch nicht behandelt
    • „Weiterer Verlauf der Vorlagenbehandlung“ siehe unten.

Publizistisches Eingreifen der ESTV

Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat Ausführungen der Verwaltung zum Kapitaleinlageprinzip (KEP) zuhanden des WAK-N veröffentlicht:

  • Die ESTV empfiehlt die Rückzahlungs- und Teilliquidationsregel auf alle börsenkotierten Gesellschaften auszudehnen, und zwar nicht nur auf solche, die an schweizerischen Börsen kotiert sind.

Weiterer Verlauf der Vorlagenbehandlung

Die Detailberatung soll an der Sitzung vom 03.09.2018 abgeschlossen und das Geschäft am 12.09.2018 im Gesamt-Nationalrat behandelt werden.

Quelle

LawMedia-Redaktionsteam

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