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Steuervorlage 17: WAK-S stellt ihr Konzept vor

Datum:
22.05.2018
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Steuern / Tax
Stichworte:
Bund, Steuervorlage 17, Unternehmenssteuern
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Einleitung

Erinnerlich lehnte das Schweizer Stimmvolk im Februar 2017 die Unternehmenssteuerreform III (USR III) ab.

Kurz darauf startete der Bundesrat das Nachfolgeprojekt «Steuervorlage 17» (SV17). Wir berichteten: Steuern – Bund: Steuervorlage 2017

Mit der Neuvorlage verfolgt der Bundesrat folgende drei Ziele:

  • Stärkung der Attraktivität des Steuerstandorts Schweiz
  • Wiederherstellung der internationalen Akzeptanz
  • Sicherstellung der Steuereinnahmen von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden.

Im September 2017 eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung.

In der Vernehmlassung empfahl der Bundesrat:

  • Erhöhung der Steuerlast auf Dividenden und der Familienzulagen
  • Einführung einer sog. Patentbox durch alle Kantone
  • Erlaubnis zugunsten der Kantone nach Bedarf steuerliche Abzüge auf Forschung und Entwicklung gewähren zu können

Der Bundesrat ging davon aus, dass die Vorlage den Bundeshaushalt mit rund CHF 750 Millionen belasten würde.

Stellungnahme der WAK-SR

An ihrer Sitzung vom 15.05.2018 hat sich nun die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) einstimmig für ein Gesamtkonzept mit vier zentralen Elementen für die Steuervorlage 17 (SV 17) ausgesprochen. Die WAK-S definierte in ihrer Medienmitteilung vom 16.05.2018 die vier zentralen Elemente des vorgeschlagenen Gesamtkonzepts wie folgt:

  • Anstelle einer Familienzulagen-Erhöhung soll jeder Steuerfranken, der durch die SV 17 auf allen drei Ebenen entfällt, mit einem Franken an die Finanzierung der AHV gegenfinanziert werden:
    • Die Gegenfinanzierung erfolgt durch
      • drei zusätzliche Lohnpromille
      • Zuweisung des ganzen „Zusatzprozentes“ der MWST
      • eine Erhöhung des Bundesbeitrags.
  • Die WAK-S beantragt, dass qualifizierte Dividenden wie folgt besteuert werden sollen:
    • auf Ebene Kantone mindestens zu 50% bzw.
    • auf Ebene Bund zu 70%.
  • Sie WAK-S befürwortet sodann eine Kapitaleinlageprinzip-Anpassung, indem eine Rückzahlungsregelung (Proportionalitätsprinzip) eingeführt werden soll.
  • Schliesslich hat die WAK-S hinsichtlich Eigenfinanzierung (sog. zinsbereinigte Gewinnsteuer, NID) beschlossen:
    • Grundsatz
      • Nichtzulassung zum Abzug
    • Ausnahme
      • fakultative (Abzugs-)Regelung für Hochsteuer-Kantone.

Weiterer Verlauf der Vorlagenbehandlung

  • Detailberatung der WAK-S zu allen weiteren Punkten der SV 17
    • 05.2018 (geplant)
  • Beratung der SV 17 im Ständerat
    • 06.2018 (geplant).

Quelle

LawMedia-Redaktionsteam

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