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Strafprozess / Strafverfahren

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Notwendige Verteidigung und Unverwertbarkeit der Beweise

Datum:
26.09.2018
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Strafprozess / Strafverfahren
Stichworte:
Strafprozessrecht, Verteidigung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

StPO 131 Abs. 3 + StPO 141 Abs. 1

Wurde die beschuldigte Person trotz Vorliegen eines Falles notwendiger Verteidigung nicht verteidigt, sind die Einvernahmen nicht verwertbar (Beweismittelverwertungsverbot).

Quelle

Obergericht des Kantons Zürich
III. Strafkammer
Beschluss vom 05.04.2018
UH180024
ZR 117 (2018) Nr. 41

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