Der für die Mietzinsgestaltung gesamtschweizerisch gültige hypothekarische Referenzzinssatz bleibt weiterhin bei 1,5 %
Der Referenzzinssatz stützt sich auf den quartalsweise erhobenen, volumengewichteten Durchschnittszinssatz der inländischen Hypothekarforderungen und wird Viertelprozentpunkten bestimmt. Der Durchschnittszinssatz, der mit Stichtag 30.06.2018 ermittelt wurde, ist gegenüber dem Vorquartal von 1,51 % auf 1,49 % gesunken.
Der mietrechtlich relevante Referenzzinssatz beträgt – nach den kaufmännischen Regeln gerundet – weiterhin 1,5 %.
Er bleibt auf diesem Niveau, bis der Durchschnittszinssatz entweder auf unter 1,38 % sinkt oder auf über 1,62 % steigt.
Da sich der Referenzzinssatz im Vergleich zum Vorquartal nicht verändert hat, ergibt sich seit der letzten Bekanntgabe weder für die Mieter ein neuer Senkungsanspruch noch für die Vermieter ein Erhöhungsanspruch.
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Quelle
LawMedia-Redaktionsteam