SVG 36 Abs. 2, SVG 26 f. i.V.m. SSV 36 Abs. 2
Kein Vortritt » Kein Vertrauensprinzip
Der mit dem „Kein Vortritt“-Signal (3.02) belastete Autofahrer kann sich nicht auf das Vertrauensprinzip berufen:
- Bei einer Einfahrt in den Kreuzungsbereich ohne Sicht und nur mit Verkehrsspiegel-Blick
- Übersetzte Geschwindigkeit des vortrittsberechtigten Lenkers (87 km/h statt 60 km/h).
Grobe Verkehrsregelverletzung
Erkennt das Gericht auf eine „grobe Verkehrsregelverletzung“, hat es den subjektiven Tatbestand zu begründen.
Quelle
BGE 143 IV 500 (BGer 6B_1300/2016 vom 05.12.2017)
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