Einleitung
Ein Automobilist, der mit 86 km/h statt der signalisierten 40 km/h an einer Baustelle vorbeifährt, begeht eine grobe Verkehrsregelverletzung.
Sachverhalt
Dem Entscheid BGer 6B_672/2018 vom 20.09.2018 lag folgender Sachverhalt zugrunde:
- Im Streckenbereich der Baustelle, an dessen Ende der Automobilist im Februar 2017 geblitzt wurde, gilt normalerweise eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h.
- Wegen Bauarbeiten war die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 40 km/h herabgesetzt.
Erwägungen des Bundesgerichts
Das Bundesgericht kam im erwähnten Entscheid zum Schluss, dass es sich vorliegend um eine grobe Verletzung der Verkehrsregeln handle, und zwar aus folgenden Gründen:
- Höchstgeschwindigkeitsbeschränkung im Baustellenbereich erfolgte zum Schutze der Arbeiter
- Besonderes Vorsichtsgebot für Autolenker
- Befahren des Streckenabschnitts mit über 80 km/h zeuge von Skrupellosigkeit und habe eine Gefahr für die Arbeiter geschaffen.
Entscheid des Bundesgerichts
Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Genfer Staatsanwaltschaft gutgeheissen und die Sache zur Neubeurteilung ans Kantonsgericht Genf zurückgewiesen.
Quelle
BGer 6B_672/2018 vom 20.09.2018