Beim Befüllen eines erdverlegten Heizöltanks floss Öl aus der Druckausgleichleitung und dem Messstab-Führungsrohr in den Garten der betreffenden Liegenschaft.
Zur Dekontaminierung des Erdreichs mussten Feuerwehr, AWEL-Mitarbeiter sowie verschiedene Spezialunternehmen aufgeboten werden. Die dabei entstandenen Kosten in der Höhe von CHF 32’916.10 auferlegte die Kantonale Gebäudeversicherung (GVZ) vollumfänglich dem Lieferunternehmen, wogegen dieses rekurrierte. Das Transportunternehmen argumentierte, gravierende Mängel beim Heizöltank hätten die Verschmutzung und damit die Kosten zumindest mitverursacht.
Das Baurekursgericht des Kantons Zürich hiess den Rekurs gut und wies die Streitsache zur weiteren Abklärung der Verschuldensfrage und zum Neuentscheid an die Gebäudeversicherung des Kantons Zürich (GVZ) zurück.
Dieser Entscheid ist unangefochten in Rechtskraft erwachsen.
Quelle
Baurekursgericht des Kantons Zürich vom 03.05.2018 (BRGE IV Nr. 0062/2018)
Weiterführende Informationen / Linktipps
- Baurekursgericht des Kantons Zürich vom 03.05.2018 (BRGE IV Nr. 0062/2018) | baurekursgericht-zh.ch
- Unerlaubte Handlung: Verschulden | unerlaubte-handlung.ch
Bildquelle: EnergieAgentur.NRW