Der Steuerungsausschuss E-Government Schweiz unter Leitung von Bundesrat Ueli Maurer, hat den Schwerpunktplan für das Jahr 2019 verabschiedet. Neu wird dabei das Projekt «Landesweite Grundstücksuche» unterstützt. Ausserdem wurden die nächsten Schritte zur Erneuerung der E-Government-Strategie 2020-2023 beschlossen.
Einleitung
Bund, Kantone und Gemeinden verfolgen zur gemeinsamen Umsetzung der E-Government-Strategie einen Schwerpunktplan, der vom Steuerungsausschuss jährlich geprüft wird. Der Steuerungsausschuss E-Government Schweiz unter Leitung von Bundesrat Ueli Maurer hat am 30.10.2018 den letzten Schwerpunktplan verabschiedet.
AHV-Nummer als Personenidentifikator im Grundbuch
Neu aufgenommen wurde ein Projekt des Bundesamts für Justiz betreffend Verwendung der AHV-Nummer bei der landesweiten Grundstücksuche:
- Neuerdings Ausweis der AHV-Nummer als Personenidentifikator im Grundbuch (bisher nur Name)
- Erleichtert Behörden landesweite Suche nach Besitzern von Grundstücken
- Entspricht ausgewiesenem Bedürfnis der zuständigen Behörden, insbesondere in den Bereichen Erbrecht sowie Schuldbetreibungs- und Konkursrecht
Am 15.12.2017 hat das Parlament die Anpassung des Zivilgesetzbuches (Art. 949b und 949c ZGB) beschlossen
E-Government-Strategie 2020–2023
Der Steuerungsausschuss hat seine Geschäftsstelle beauftragt bis im Frühjahr 2019 den ersten Entwurf des neuen Umsetzungsplans mit Massnahmen in den folgenden strategischen Handlungsfeldern zu erarbeiten:
- Interaktion und Partizipation
- Basisdienste und Infrastruktur
- Organisation und rechtliche Grundlagen
- Vertrauen und Wissen
Die Verabschiedung soll nach Inkrafttreten der neuen Strategie Anfang 2020 erfolgen.