Der Bundesrat hat entschieden, für den Schweizer Strommarkt neue Rahmenbedingungen zu schaffen. Seit 2008 hätte sich der Strommarkt erheblich verändert:
- Technologischer Fortschritt bei der erneuerbaren Stromproduktion
- Digitale Technologien
- Preisentwicklung der fossilen Energien
- Entwicklung des CO2
- neue Energie- und klimapolitische Ziele der Schweiz und ihrer „europäischen Nachbarn“.
Im Zentrum der Gesetzesrevision stehen:
- Versorgungssicherheit
- Gewährleistung eines effizient funktionierenden, offenen Strommarktes
- Neue Netzregulierungen für den Ausbau der dezentralen, erneuerbaren Stromproduktion.
Die Revisionsziele im Detail sind:
- Vollständige Öffnung des Strommarktes (Sektorkoppelung mit anderen Energien)
- Erneuerbarer Schweizer Strom für die Grundversorgung (Stärkung Wasserkraft)
- Speicherreserve als Energieversicherung
- Anreize für optimale Netznutzung (verursachergerechtere Netznutzertarife)
- Flexibilität in Erzeugung und Verbrauch
- Sunshine-Regulierung (Anreiz für Endkunden-Unternehmen)
- Wahlfreiheiten im Messwesen (freie Wahl Messdienstleister unter Voraussetzungen)
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 17.10.2018 hiezu die Revision des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) bis 31.01.2019 in die Vernehmlassung gegeben.
Mehr:
- Medienmitteilung: Bundesrat startet Vernehmlassung zur Revision des Stromversorgungsgesetzes | admin.ch
Quelle
LawMedia Redaktionsteam