LAWNEWS

Wirtschaft

QR Code

Strom: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Revision des Stromversorgungsgesetzes (StromVG)

Datum:
18.10.2018
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Wirtschaft
Stichworte:
Strom
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Bundesrat hat entschieden, für den Schweizer Strommarkt neue Rahmenbedingungen zu schaffen. Seit 2008 hätte sich der Strommarkt erheblich verändert:

  • Technologischer Fortschritt bei der erneuerbaren Stromproduktion
  • Digitale Technologien
  • Preisentwicklung der fossilen Energien
  • Entwicklung des CO2
  • neue Energie- und klimapolitische Ziele der Schweiz und ihrer „europäischen Nachbarn“.

Im Zentrum der Gesetzesrevision stehen:

  • Versorgungssicherheit
  • Gewährleistung eines effizient funktionierenden, offenen Strommarktes
  • Neue Netzregulierungen für den Ausbau der dezentralen, erneuerbaren Stromproduktion.

Die Revisionsziele im Detail sind:

  • Vollständige Öffnung des Strommarktes (Sektorkoppelung mit anderen Energien)
  • Erneuerbarer Schweizer Strom für die Grundversorgung (Stärkung Wasserkraft)
  • Speicherreserve als Energieversicherung
  • Anreize für optimale Netznutzung (verursachergerechtere Netznutzertarife)
  • Flexibilität in Erzeugung und Verbrauch
  • Sunshine-Regulierung (Anreiz für Endkunden-Unternehmen)
  • Wahlfreiheiten im Messwesen (freie Wahl Messdienstleister unter Voraussetzungen)

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 17.10.2018 hiezu die Revision des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) bis 31.01.2019 in die Vernehmlassung gegeben.

Mehr:

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.