Gleiche Aufhaben, gleiche Rechtsstellung, aber schlankere Führungsstruktur
Einleitung
Mit der Totalrevision des Bundesgesetzes über das Schweizerische Institut für Rechtsvergleichung (SIR) (SR 425.1) soll es schlankere Führungsstrukturen erhalten.
Die Aufgaben und die Rechtsstellung des Instituts bleiben die gleichen. Inhaltlich bringt also die Totalrevision des Gesetzes keine Veränderungen mit sich.
Schlussabstimmung der eidgenössischen Räte
Mit den Schlussabstimmungen haben die eidgenössischen Räte am Freitag die Herbstsession abgeschlossen. Neun Vorlagen kamen parlamentarisch unter Dach und Fach, u.a. auch die Vorlage zur Totalrevision des BG über das Schweizerische Institut für Rechtsvergleichung (SIR).
Abstimmungsergebnis
In ihrer Schlussabstimmung haben die Räte mit 192 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung (Nationalrat) und 45 zu 0 Stimmen (Ständerat) das Bundesgesetz über das Schweizerische Institut für Rechtsvergleichung, mit dem das Institut schlankere Strukturen erhalten soll, angenommen
Quelle
LawMedia-Redaktionsteam