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Internationales Konkursrecht

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Ausländisches Insolvenzverfahren: Verzicht auf Durchführung des Hilfskonkursverfahrens in der Schweiz

Datum:
03.04.2023
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Grenzüberschreitendes Insolvenzrecht / Internationales Konkursrecht
Thema:
Anerkennung eines ausländischen Konkursdekrets
Stichworte:
Ausländisches Insolvenzverfahren, Hilfskonkursverfahren, IPRG, Konkursverwaltung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

IPRG 174a

Beantragt eine ausländische Konkursverwaltung anlässlich der Anerkennung des ausländischen Konkursdekrets gestützt auf den seit 01.01.2019 in Kraft befindlichen Art. 174a IPRG den Verzicht auf die Durchführung eines Hilfskonkursverfahrens,

  • hat das zuständige Konkursgericht in folgender Reihenfolge zu prüfen, zu entscheiden und durchzuführen:
    • Erfüllte Voraussetzungen für die Anerkennung nach Art. 166 IPRG:
      • Sind die Anerkennungs-Voraussetzungen gegeben,
        • wird das ausländische Konkursdekret in einem Zwischenentscheid und ohne Eröffnung des Konkurses anerkannt;
    • Publikation der Anerkennung des ausländischen Konkursdekrets zusammen mit einem Schuldenruf in den amtlichen Publikationsorganen:
      • Amtsblatt des Kantons (hier des Kantons Zürich)
      • Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB)
    • Kein Eingang einer Gläubigermeldung:
      • Wenn kein Gläubiger beim Konkursgericht eine Forderung anmeldet,
        • wird durch das Gericht
          • auf die Durchführung des Hilfskonkursverfahrens verzichtet und
          • festgestellt, dass die ausländische Konkursverwaltung die Befugnis nach Art. 174a ausüben darf.

Bezirksgericht Zürich
Konkursgericht
Urteile vom 01.09.2020 + 27.10.202
EK201173
ZR 119 (2020) Nr. 50, S. 230 ff.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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