Sie befinden sich: Home » Unveränderter Vergütungszinssatz (0 % p.a.) und gleich gebliebener Verzugszinssatz (3 % p.a.)
Weil sich die Zinsen unverändert auf einem historisch tiefen Niveau bewegen würden, hat sich das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) entschieden, für das Kalenderjahr 2019 den Vergütungszinssatz für vorzeitig entrichtete Beträge der direkten Bundessteuer bei 0 % zu belassen. Der Verzugs-/Rückerstattungszinssatz bleibe ebenfalls unverändert bei 3 %.
Entwicklung der Zinssätze
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2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
Vergütungszins in % |
0.25 |
0.25 |
0.25 |
0.0 |
0.0 |
0.0 |
Verzugs-/ Rückerstattungszins in % |
3.0 |
3.0 |
3.0 |
3.0 |
3.0 |
3.0 |
Quelle
LawMedia Redaktionsteam
LAWMEDIA Redaktion
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