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Gesellschaftsrecht / Wirtschaft

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Aktien: Inhaberaktien sollen nun doch faktisch abgeschafft werden (Umwandlung in Namenaktien oder Bucheffekten)

Datum:
23.11.2018
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Gesellschaftsrecht, Wirtschaft
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Sanktion bei Nichtmeldung des wirtschaftlich Berechtigen

Der Bundesrat hat am 21.11.2018 die Botschaft zur Umsetzung der Empfehlungen des Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes zur Phase 2 der Schweiz vom 26.07.2016 verabschiedet. Es geht um die Transparenz juristischer Personen und um den Informationsaustausch.

Der Gesetzesentwurf sieht vor:

  • Pflicht zur Umwandlung der Inhaberaktien in Namenaktien oder zur Ausgestaltung als Bucheffekten
    • Inhaberaktien sollen nur noch zulässig sein, wenn die Gesellschaft Beteiligungspapiere an einer Börse kotiert hat oder die Inhaberaktien als Bucheffekten ausgestaltet sind
  • Sanktionssystem für Pflichtverletzungen
    • Eine Verletzung der Pflicht, die wirtschaftlich berechtigten Personen zu melden oder das Aktienbuch und das Verzeichnis über die an Aktien wirtschaftlich berechtigten Personen zu führen, soll unter Strafe gestellt werden
  • Informationsaustausch
    • Die Normen zum Informationsaustausch betreffen die
      • Vertraulichkeit von Amtshilfeersuchen
      • Partei- und Prozessfähigkeit von Parteien, über welche im Amtshilfeverfahren Informationen verlangt werden
      • Amtshilfeersuchen, die sich auf gestohlene Daten stützen

Kritik in der Vernehmlassung

Die Gesetzesvorlage wurde in der Vernehmlassung kritisch aufgenommen:

  • positiv: Kantone
  • negativ: beträchtliche Anzahl der restlichen Vernehmlassungsteilnehmer.

Vermeidung der Listenaufnahme

Laut Bundesrat ist die Umsetzung der Empfehlungen des Global Forum unabdingbar. Würden sie nicht ergriffen, werde die Schweiz in der nächsten Länderüberprüfung des Global Forum, die Ende 2018 beginnt, eine ungenügende Gesamtnote erhalten (ansonsten Aufnahme in eine Liste der nicht kooperierender Staaten).

Anleitung

Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) wird publizieren:

  • eine Anleitung für die Umwandlung der Inhaberaktien in Namenaktien bzw. deren Ausgestaltung als Bucheffekten.

Mehr:

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