Sanktion bei Nichtmeldung des wirtschaftlich Berechtigen
Der Bundesrat hat am 21.11.2018 die Botschaft zur Umsetzung der Empfehlungen des Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes zur Phase 2 der Schweiz vom 26.07.2016 verabschiedet. Es geht um die Transparenz juristischer Personen und um den Informationsaustausch.
Der Gesetzesentwurf sieht vor:
- Pflicht zur Umwandlung der Inhaberaktien in Namenaktien oder zur Ausgestaltung als Bucheffekten
- Inhaberaktien sollen nur noch zulässig sein, wenn die Gesellschaft Beteiligungspapiere an einer Börse kotiert hat oder die Inhaberaktien als Bucheffekten ausgestaltet sind
- Sanktionssystem für Pflichtverletzungen
- Eine Verletzung der Pflicht, die wirtschaftlich berechtigten Personen zu melden oder das Aktienbuch und das Verzeichnis über die an Aktien wirtschaftlich berechtigten Personen zu führen, soll unter Strafe gestellt werden
- Informationsaustausch
- Die Normen zum Informationsaustausch betreffen die
- Vertraulichkeit von Amtshilfeersuchen
- Partei- und Prozessfähigkeit von Parteien, über welche im Amtshilfeverfahren Informationen verlangt werden
- Amtshilfeersuchen, die sich auf gestohlene Daten stützen
- Die Normen zum Informationsaustausch betreffen die
Kritik in der Vernehmlassung
Die Gesetzesvorlage wurde in der Vernehmlassung kritisch aufgenommen:
- positiv: Kantone
- negativ: beträchtliche Anzahl der restlichen Vernehmlassungsteilnehmer.
Vermeidung der Listenaufnahme
Laut Bundesrat ist die Umsetzung der Empfehlungen des Global Forum unabdingbar. Würden sie nicht ergriffen, werde die Schweiz in der nächsten Länderüberprüfung des Global Forum, die Ende 2018 beginnt, eine ungenügende Gesamtnote erhalten (ansonsten Aufnahme in eine Liste der nicht kooperierender Staaten).
Anleitung
Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) wird publizieren:
- eine Anleitung für die Umwandlung der Inhaberaktien in Namenaktien bzw. deren Ausgestaltung als Bucheffekten.
Mehr:
- Botschaft zur Umsetzung der Empfehlungen des Globalen Forums über Transparenz und Informationsaustausch für Steuerzwecke im Bericht zur Phase 2 der Länderüberprüfung der Schweiz
- Bundesgesetz (Entwurf) zur Umsetzung von Empfehlungen des Globalen Forums über Transparenz und Informationsaustausch für Steuerzweck
- Ergebnisbericht: Umsetzung der Empfehlungen des Globalen Forums über Transparenz und Informationsaustausch für Steuerzwecke im Bericht zur Phase 2 der Länderüberprüfung der Schweiz
Weiterführende Informationen:
- Aktienarten
- Geldwäscherei: Umgang mit PEP | bnlawyers.ch
Quelle
LawMedia Redaktionsteam