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Neue Fahrzeugvorschriften 2019 – Neuwagenzulassung ohne Vorführen, Blaulicht, Velohelm für Mofas, Elektrotandem, digitaler Fahrtschreiber uam

Datum:
22.11.2018
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Verkehrsrecht
Stichworte:
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Bundesrat passt die Anforderungen an Strassenfahrzeuge den neusten Sicherheits- und Umweltstandards an und will Handelshemmnisse gegenüber der EU vermeiden.

Die vom Bundesrat beschlossenen Verordnungsanpassungen betreffen:

  • Vereinfachte Verkehrszulassung von Neufahrzeugen mit EU-Genehmigung
    • In der EU genehmigte Neufahrzeuge, die nicht älter als ein Jahr sind und weniger als 2000 km gefahren wurden, sollen ab 2020 durch Einreichen der elektronischen EU-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) zum Verkehr zugelassen werden, ohne beim kantonalen Strassenverkehrsamt vorgeführt werden zu müssen
  • Blaulicht ohne Wechselklanghorn bei Nacht
    • Blaulichtfahrzeuge sollen zur Nachtruheverbesserung auf nächtlichen Eilfahrten das Blaulicht ohne Wechsel­klanghorn verwenden dürfen, sofern keine Verkehrsregelabweichung oder kein besonderes Vortrittsrecht beansprucht wird
  • Velohelm für Mofas
    • Töfflifahrer (Motorfahrräder bis 30 km/h ohne Tretunterstützung) können künftig wählen, ob sie den Motorrad- oder Velohelm tragen wollen (Gleichbehandlung wie die schnellen E-Bikes)
  • Elektro-Tandems
    • E-Bikes mit Tretunterstützung bis 25 km/h dürfen neu einen zweiten Platz für Erwachsene aufweisen.
  • Tachographenvorschriften
    • Einführung von neuen digitalen, EU-konformen Fahrtschreibern zur Arbeits- und Ruhezeitkontrolle der Chauffeure, welche über eine Anbindung ans globale Satellitennetz und über Schnittstellen zu intelligenten Verkehrssystemen verfügen
    • Die Polizei soll bei Verkehrskontrollen gewisse Fahrtschreiberdaten via Funkverbindung abfragen dürfen
    • Ab dem 15.06.2019 immatrikulierte LKW’s und Reisecars müssen zwingend mit den neuen Fahrtschreibern ausgerüstet sein; bereits in Verkehr gesetzte Fahrzeuge dürfen die eingebauten, alten Fahrtschreibermodelle weiter verwenden
  • Neue Vorschriften für Traktoren
    • Die neuen Vorschriften für Traktoren und deren Anhänger entsprechen denjenigen der EU
      • Bremssysteme (zur Senkung der Verkehrsunfälle mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen)
      • Zusammenkoppelung (Abstimmung Bremsanlage und Anhängerkupplung)
      • Zulässigkeit neuer Traktoren mit Ausrüstung auch für alte landwirtschaftliche Anhänger mit Hydraulikbremse
  • Abgasvorschriften für Arbeitsfahrzeuge und Traktoren
    • Strengere, EU-orientierte Abgasvorschriften für Arbeitsfahrzeuge, Traktoren und gewisse Transportfahrzeuge mit auf 30 km/h begrenzter Höchstgeschwindigkeit (ähnlich Norm EURO VI für LKW’s).
    • Vorschriftenanwendung auch für Motoren von Kommunalfahrzeuge, die auf 45 km/h limitiert sind und den Abgasvorschriften für Lastwagen unterstehen.

Inkrafttreten

  • vereinfachte Verkehrszulassung von neuen Fahrzeugen mit elektronischer EU-Übereinstimmungsbescheinigung
    • sobald die EU das Datenformat definiert hat und Bund bzw. Kantone die Daten IT-technisch verarbeiten können
  • Anforderungen, namentlich betreffend Bremsen, vorne angebrachte Arbeitsgeräte und Anhängerkupplungen für landwirtschaftliche Fahrzeuge
    • 01.05.2019
  • Alle anderen Änderungen
    • 01.02.2019.

Mehr: Medienmitteilung «Neuerungen bei Fahrzeugvorschriften und Einführung eines neuen Fahrtschreibers»

Weiterführende Informationen:

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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