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Autorecht

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Auto-Eigenimport

Rechtsgebiet:
Autorecht
Stichworte:
Autorecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

An dieser Stelle geht es vor allem um die rechtlichen Aspekte, um die international-rechtlichen Gefahren und Risiken und insbesondere um die betriebswirtschaftlichen und finanziellen Folgen dieser Gefahren und Risiken. – Viele Privatpersonen sehen beim Auto-Eigenimport nur den Preis, nicht aber folgende doch wesentlichen Aspekte:

Ausländischer Vertragspartner

  • Mögliche Mentalitätsunterschiede
  • ev. Ausnutzen des grenzüberschreitenden Fahrzeugerwerbs

Werksgarantie

  • Für Neuwagen-Eigenimporte gilt in der Regel die Werksgarantie des Herstellers
    • i.d.R. 2 Jahre
    • Ausschluss von Verschleissteilen und Schmiermitteln
  • Garantieerweiterung
    • Prüfen und verhandeln Sie, soweit möglich

Ausländische Jurisdiktion

  • Anwendung ausländischen Rechts
  • Autokaufvertrag nach dem Recht am Sitz des Autoverkäufers
  • Erfüllungsort meistens am Sitz des Autoverkäufers
  • Massgeblichkeit des ausländischen Rechts auf
    • Nicht- oder nicht richtiger Erfüllung
    • Mängel / Rügefristen / Fristen zur Mangel-Geltendmachung
  • Andere Verjährungs- und Verwirkungsfristen

Ausländischer Rechtsschutz

  • Ausländischer Gerichtsstand
  • Ausländische Gerichte
  • Zuhilfenahme eines ausländischen Anwalts vor Ort
    • usw.

Erkundigen Sie sich daher vor Vertragsabschluss über die wesentlichsten geschäftsrelevanten Aspekte wie

Seriosität des Vertragspartners (Autoverkäufers)

  • zB Kauf vor Vorteil bei einem ausländischem Markenhändler
  • Erkundigen Sie sich bei Kollegen, Verwandten und Bekannten, die ebenfalls schon Autos auf dem Wege des Eigenimports erwarben, nach deren Erfahrungen usw.
  • https://law.ch/vertragsmanagement/gegenparteirisiken

wichtigste Regeln des ausländischen Kaufrechts

  • Kaufabschluss
  • Vorgehen bei Mängeln
  • Lassen Sie den Autokaufvertrag für ein teures Auto bei einem unabhängigen Anwalt vor Ort oder beim Sekretär eines Automobilclubs vor Ort prüfen

Vollzugsabläufe für den Eigenimport und allfällige Hindernisse

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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