Kontrollieren und sofort melden – Prüfen Sie bei der Fahrzeugübernahme, ob das Auto dem Autokaufvertrag entspricht und, ob Mängel bestehen:
Prüfung der Daten-Übereinstimmung von Vertragsdaten und Daten des Fahrzeugausweises
- Modell
- Typ
- Jahrgang
- 1. Inverkehrsetzung
- Kilometerstand
- Sonderausstattung
- usw.
Vorhandensein bzw. Übergabe der Zubehör
- Bordapotheke
- Gepäck-Dachträger
- Fahrradträger
- Wassersportträger
- Skiträger
- Winterräder
- uam
Vorhandensein bzw. Übergabe der Wagenpapiere
- Betriebsanleitung
- Serviceheft mit Händlerstempelung
- Abgaswartungsdokument
Autoschlüssel
- Nennung der erhaltenen Anzahl Autoschlüssel in der Empfangsbestätigung
- Bei zu geringer Zahl kann das Entwendungsrisiko bestehen
Überlegen Sie sich, ob sie das unvollständige und / oder mangelhafte Fahrzeug überhaupt übernehmen wollen und sollen.
Falls Sie das Auto in Unvollständigkeit oder mit Mängeln übernehmen wollen, lassen Sie sich diese vom Autohändler schriftlich mit Unterschrift bestätigen, unter Angabe des Behebungszeitpunkts.
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.