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Bundesrat beantragt dem Parlament eine Lückenschliessung
Inskünftig sollen arbeitslose Mütter, die eine Mutterschaftsentschädigung beziehen, Anrecht auf Familienzulagen haben.
Auch die Voraussetzungen für den Ausbildungszulagen-Bezug sollen angepasst werden.
Schliesslich soll im Familienzulagengesetz (FamZG) die gesetzliche Grundlage für Finanzhilfen an Familienorganisationen geschaffen werden.
Der Bundesrat hat am 30.11.2018 die Botschaft zur entsprechenden Änderung des Familienzulagengesetzes (FamZG) ans Parlament überwiesen.
Mehr: Medienmitteilung «Familienzulagen: Bundesrat will Lücken schliessen» | admin.ch
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