Vernehmlassung
Der heute bestehende „Papier-Ausländerausweis“ soll künftig durch einen zeitgemässen und vor allem fälschungssicheren „Ausweis in Kreditkartenformat“ ersetzt werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 14.12.2018 die bis zum 01.04.2019 dauernde Vernehmlassung zu den dafür notwendigen Verordnungsänderungen eröffnet.
Betroffen sind die Ausweise folgender Ausländer:
- EU/EFTA-Bürger (L, B, C-Ausweis),
- Grenzgänger unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit (G-Ausweis),
- Familienmitglieder von in der Schweiz erwerbstätigen Diplomaten (Ci-Ausweis),
- Asylsuchende während des Asylverfahrens (N-Ausweis),
- vorläufig Aufgenommene (F-Ausweis)
- Schutzbedürftige (S-Ausweis).
Die Umstellung soll gestaffelt ab dem 01.07.2019 bis zum 31.12.2020 jeweils bei der Neuausstellung respektive der Erneuerung des Ausweises erfolgen. Ab dem 01.01.2021 sollen nur noch Ausweise in Kreditkartenformat ausgestellt werden.
Mehr: Medienmitteilung «Neue Ausländerausweise im Kreditkartenformat geplant»
Weiterführende Informationen:
- Aufenthaltsbewilligung / Arbeitsbewilligung | aufenthaltsbewilligung-arbeitsbewilligung.ch
Quelle
LawMedia Redaktionsteam
Bildquelle: ma.zh.ch