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Zivilprozessrecht

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Richterausstand: Richter hat in Ausstand zu treten, weil beklagte Partei in Unterhaltsstreit durch angestellte Anwältin seines Bruders vertreten wird

Datum:
13.12.2018
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Zivilprozessrecht
Stichworte:
Gericht, Richter, Richterausstand, Zivilprozess
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

In dem vom Bundesgericht zu beurteilenden Fall hatte der Kläger entdeckt, dass die Rechtsanwältin der Gegenpartei in der Anwaltskanzlei des Bruders des prozessleitenden Richters angestellt und der Kanzleipartner des Bruders ein guter Freund des Richters ist.

Der Kläger beantragte daher, dass der Richter unverzüglich in den Ausstand müsse. Das Obergericht des Kantons Zug kam demgegenüber zum Schluss, dass auch für die angestellte Anwältin die im Anwaltsrecht festgeschriebene Unabhängigkeit gelte und daher keine Befangenheit vorliege.

Das Bundesgericht bestätigt zwar das anwaltliche Unabhängigkeitsprinzip, meint aber, dass eine gewisse Weisungsgebundenheit der Anwältin, weil sie Angestellte und nicht Partnerin der Anwaltskanzlei sei, nicht ausgeschlossen werden könne.

Das Bundesgericht hat daher die Beschwerde des Klägers gutgeheissen.

BGer Urteil 5A_738/2017 vom 25.10.2018, kürzlich bekannt geworden

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Bildquelle: Graf Stäpfli Jenni – Architekten AG

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