Das Obergericht des Kantons Uri hat einen ehemaligen Nachtlokalbetreiber zu Recht wegen versuchten Mordes an seiner früheren Ehefrau verurteilt. Das Bundesgericht weist die Beschwerde des Betroffenen gegen das vorinstanzliche Urteil ab.
BGer 6B_515/2018 vom 21.11.2018 (publiziert: 07.12.2018, 08.36 Uhr)
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