Errichtung eines „ZICC“ am Handelsgericht des Kantons Zürich (HGZ)
Einleitung
Mit der Motion KR-Nr. 296/2018 haben die Kantonsratsmitglieder Beat Habegger (FDP, Zürich / Erstunterzeichner), Davide Loss (SP, Adliswil / Mitunterzeichner) und Jean-Philippe Pinto (CVP, Volketswil / Mitunterzeichner) den Regierungsrat aufgefordert, „zwecks Errichtung eines «Zurich International Commercial Court» als zusätzliche Kammer am Handelsgericht des Kantons Zürich die gesetzlichen Grundlagen respektive Ergänzungen auszuarbeiten und diese dem Kantonsrat zur Beschlussfassung vorzulegen; zusätzlich soll der Regierungsrat in geeigneter Form auf die notwendigen Anpassungen der Schweizerischen Zivilprozessordnung hinwirken.“
Begründung
Die erwähnten Motionäre nehmen an, dass in einer globalisierten Wirtschaft die Zahl der grenzüberschreitenden kommerziellen Streitigkeiten zunehme und, dass diese zum überwiegenden Teil durch die – wegen ihrer Kosten und der beschränkten Anfechtbarkeit – nicht immer idealen Schiedsgerichte – in Zürich und Genf – entschieden würden.
Viele Rechtsuchende (wie international tätige Schweizer KMU’s) würden aber ihre Streitigkeiten durch staatliche Gerichte beurteilen lassen wollen. Verschiedene Staaten wie Deutschland, Frankreich, Singapur und Niederlande hätten dies erkannt und hiefür spezielle staatliche Gerichte geschaffen.
Nach Ansicht der Motionäre sei der Kanton Zürich für ein solches staatliches internationales Spezialgericht hervorragend positioniert und könne hiefür ein attraktives Angebot entwickeln:
- Nutzung der Handelsgerichtsinfrastruktur
- Bildung einer zusätzlichen Kammer am Handelsgericht des Kantons Zürich, welches einen hervorragenden Ruf als unabhängiges, effizientes und zuverlässiges Gericht geniesse
- Nutzung der dortigen Fachrichter mit ihrem Fachwissen
- Keine Abhängigkeit von externen Sachverständigen
- Bildung einer zusätzlichen Kammer am Handelsgericht des Kantons Zürich, welches einen hervorragenden Ruf als unabhängiges, effizientes und zuverlässiges Gericht geniesse
- Gerichtsgebühren der staatlichen Gerichte
- Anwendung mindestens der gleichen Gerichtstarife wie in anderen Verfahren
- Prozessieren in Englisch
- Der Regierungsrat solle in der anstehenden Reform der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) für die Schaffung entsprechender Möglichkeiten einsetzen.
Die Motionäre versprechen sich eine Stärkung des Justizstandorts Zürich, des schweizerischen Rechts und der Zürcher Volkswirtschaft.
Wohlwollen in der Anwaltschaft und Arbeitsgruppenbildung („AG ZICC“)
RA Dr. Martin Bernet, Leiter der „Fachgruppe Zivilprozessrecht und Schiedsgerichtsbarkeit“ des Zürcher Anwaltsverbandes (ZAV) hielt bereits im Januar 2018 einen Vortrag zum Thema „Zurich International Commercial Court – Perspektiven und Chancen“.
Eine Umfrage unter den Fachgruppenmitgliedern zeigte eine breite Unterstützung für die Idee. Seither hat sich das Projekt im ZAV insofern konkretisiert, als sich bereits eine Arbeitsgruppe („AG ZICC“) gebildet hat.
Ausblick
Es wird sich nun zeigen, ob das Projekt „ZICC“ in Politik und Wirtschaft, aber auch bei den Zürcher Gerichten sowie beim Bund (Anpassung des Zivilprozessrechts) Akzeptanz und Unterstützung findet.
Quelle
LawMedia-Redaktionsteam