LAWNEWS

Wirtschaft

QR Code

Schweiz-UK: Unterzeichnung von Versicherungs- und Strassenverkehrsabkommen

Datum:
29.01.2019
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Wirtschaft
Stichworte:
Brexit, CH-UK, Kabotage, Wirtschaft
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Fortsetzung der „Mind-the-Gap“-Strategie

Versicherungsabkommen

Bundespräsident Ueli Maurer hat mit dem britischen Schatzkanzler Philip Hammond am 25.01.2019 in Davos (WEF) ein Abkommen betreffend die Direktversicherung mit Ausnahme der Lebensversicherung unterzeichnet:

  • Das Ver­sicherungs­abkommen ermöglicht es Versicherungsunternehmen im „Nicht­lebens­ge­schäft“ (zB Hausrats-, Motorfahrzeug-, Reise-, Haftpflichtversicherungen), in einem Land der jeweils anderen Vertragspartei Zweigniederlassungen zu gründen und zu betreiben

Strassenverkehrsabkommen

Mit der britischen Botschafterin Jane Owen hat Bundespräsident Ueli Maurer zudem ein Strassenverkehrsabkommen unterzeichnet:

  • Strassenverkehr
    • Garantien:
      • Bewilligungsfreier Güterverkehr auf der Strasse für Fahrten zwischen beiden Staaten und im Transit
      • Gegenseitiger Zugang für Güter- und Personentransporte auf der Strasse
      • Niedriger administrativer Aufwand
  • Kabotage
    • Der Güter- oder Personentransport innerhalb des jeweils anderen Staates ist weiterhin unzulässig
    • Verweisung auf nationales Recht beider Staaten
      • Für die Schweiz
        • zB Nacht- und Sonntagsfahrverbot
        • zB 40-Tonnen-Limite für Lastwagen
  • Eisenbahnverkehr
    • Für den Eisenbahnverkehr zwischen der Schweiz und dem UK genügen internationale Abkommen, weshalb das neue Abkommen – im Gegensatz zum Landverkehrsabkommen Schweiz-EU – den Schienenverkehr nicht erfasst

Ziele / Motive

Durch die Unterzeichnung dieser beiden Abkommen soll eine lückenlose Weiterführung der heutigen Regelungen in diesen Bereichen auch nach dem EU-Austritt des Vereinigten Königreichs (UK) gewährleistet sein

Inkrafttreten

Die beiden Abkommen werden – je nach Austrittsszenario – Ende März 2019 oder nach Ablauf einer Übergangsperiode in Kraft treten.

Mehr: Die Schweiz und das Vereinigte Königreich unterzeichnen ein Versicherungs- und ein Strassenverkehrsabkommen | admin.ch

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.