Rund 1‘000 verbotene Inlandtransporte / Abgabennachzahlung von ca. CHF 645‘000
Die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) soll eine Strafuntersuchung gegen zwei Reisebusunternehmen durchgeführt haben. Die Busunternehmen hätten während drei Jahren mit 41 ausländischen Reisebussen fast 1000 verbotene Inlandtransporte in der Schweiz durchgeführt und müssten deshalb Abgaben in der Höhe von rund CHF 645’000 nachbezahlen. Weiter seien 6 Personen angeklagt worden.
Zurzeit würden Beschwerden gegen die Zollstrafuntersuchung laufen. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gelte die Unschuldsvermutung, so die EZV.
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Verbotener Inlandtransport (Kabotageverbot)
Inlandtransporte mit Start und Ende in der Schweiz gelten gemäss Übereinkommen vom 26.06.1990 über die vorübergehende Verwendung (Istanbuler Übereinkommen) als Binnentransport – sogenannte Kabotage. Solche Transporte sind gemäss Zollrecht mit unverzollten Fahrzeugen verboten. Inlandtransporte sind nur mit Fahrzeugen gestattet, welche in der Schweiz verzollt und immatrikuliert sind.
Quelle
LawMedia-Redaktionsteam